Hallo Community,
Dies ist mein erster Beitrag, ich hoffe ich bin hier für mein Problem in der richtigen Sektion gelandet.
Folgende Situation:
Meine Freundin (21 Jahre) geht in Neumünster auf ein berufliches Gymnasium, wohnt aber (aktuell) nicht im selben Landkreis.
Das Verhältnis zu ihrer (alleinerziehenden) Mutter ist gestört (Mutter ist Alkoholikerin, ständig Streit). Ihr Vater zahlt Unterhalt in Höhe von 378 Euro.
Ende Juli ist die Mutter ohne sie ausgezogen, wollte sie nicht mitnehmen und wird ohne Anwalt keinen Unterhalt zahlen.
Man kann also sagen ihre Muter hat sie auf die Straße gesetzt.
Auch meine Freundin muss nun bald ausziehen, eigentlich schon zum 1.09., zum Glück ist aber ihr Opa der Vermieter und lässt ihr daher noch nen Monat Zeit.
Folgendes haben wir schon alles versucht :
Wir sind zum Jugendamt gegangen dort hat man uns erklärt dass, sie nicht zuständig sind.
Also haben wir es beim Jobcenter, was für ihren Wohnort zuständig ist versucht, diese haben uns da, meine Freundin gerne nach Neumünster ziehen möchte ( = andere Landkreis), zum Jobcenter nach Neumünster geschickt.
Dort sollte sie dann einen Antrag auf Auszug aus dem elterlichen Haushalt stellen, warum auch immer, schließlich ist ihre Mutter einfach ohne sie ausgezogen, was wir dann in diesem Antrag auch so geschildert haben.
Nach 2 Wochen kam dann ein Brief zurück man könne die Adresse ihrer Mutter und ihres Vaters ( wozu brauchen die die ? ) nicht herausfinden, sie soll bitte wieder zum Jobcenter ihres Kreises gehen und dort einen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen stellen.
Also gingen wir wieder zum Jobcenter das für ihren aktuellen Wohnort zuständig ist. Dort wurde uns dann erzählt, dass sie Schüler Bafög beantragen soll, allerdings steht im Bafög Gesetz folgendes :
§2 (6)
und :
- (1a) 1Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- [B]1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, [/B]
- 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
- 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Leider trifft der Punkt 1 nicht zu da ihre Mutter soweit wir wissen nach Neumünster (Ort ihrer Schule) gezogen ist .
2 und 3 treffen auch nicht zu.
Also sind wir wieder zum Jobcenter gegangen ,doch die wollen jetzt erst ne Bestätigung vom Bafög-Amt dass sie kein Bafög bekommt.
Aber das kann ja Monate dauern ! Wir kennen die Adresse von ihrem Vater nicht, diese wird aber benötigt und das Bafög-Amt muss den Eltern dazu ja auch noch einen Monat Zeit zum Antworten einräumen, ( die ihre Mutter voll ausreizen wenn nicht sogar überschreiten wird).
Wir haben nun einen Termin beim Anwalt für Sozialrecht geholt und einen Anwalt für Familienrecht auf die Mutter angesetzt damit sie Unterhalt zahlt.
Trotzdem bleibt die Frage wie soll sich meine Freundin nun ihr Leben finanzieren und vor allem eine Wohnung finden ?
Mehr als 378 Euro monatlich (Unterhalt vom Vater ) bekommt sie aktuell nicht und das andere kann ja ewig dauern.
Habt ihr Ratschläge für uns benötigen dringend Hilfe
verzweifelnd,
Flagrans