Anspruchsdauer nur bis Ende des Jahres?

  • Hallo Leute,


    wie sieht es aus wenn jemand ab dem 01.08.2015 ALG1 bezieht und die vergangene 3 Jahre gearbeitet hat. Steht auf dem Bewilligunsbescheid dann vom 01.08.2015 bis 30.12.2015 oder vom 01.08.2015 bis 31.07.2016? Läuft die Anspruchdauer immer 360 Tage oder muss am Ende des Jahres 2015 erneut ein Antrag gestellt werden?


    Stelle die Frage weil ich im Netz teilweise widersprüchliche Angaben gefunden habe.


    Danke für eure Hilfe!