Mietzuschuss und Erstausstattung bei Ausbildung Ü25

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich bin 28 Jahre alt und wohne derzeit noch bei meinen Eltern.
    Ich habe vergangenen Oktober mein Studium abgebrochen, um mir
    eine Ausbildungsstelle zu suchen. Eine Ausbildungsstelle habe ich
    gefunden wo ich am 01.09.2015 anfangen werde. Jetzt habe ich seit
    ein paar Wochen einen "Amtmarathon" hinter mir. Ich fühle mich ein
    bisschen wie bei Asterix, der den Passierschein A38 besorgen soll. ;)


    Also hier die Kurzfassung.


    Ich will bei meinen Eltern ausziehen, da der Ausbildungsplatz auch
    1 1/2 Stunden entfernt liegt. Ich war vor ein paar Wochen schon mal auf
    dem Jobcenter bezüglich eines Mietzuschusses und dort sagte man mir, dass
    das alles kein Problem sei und ich nur ein Mietangebot bräuchte. Jetzt habe
    ich eine passende Wohnung gefunden und auch ein Mietangebot bekommen wo ich zum 15.08.15 einziehen könnte und
    war nun wieder dort. Jetzt sagte man mir, ich müsse erst BAB beantragen und
    wenn das nicht reicht wiederkommen. Jetzt habe ich BAB beantragt und dort die
    Mietkosten eingetragen und das Mietangebot mit eingereicht. Ich kann die Wohnung
    ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe.
    Dies wurde natürlich nicht anerkannt, nur mit einem unterschrieben Mietvertrag. Ich also wieder
    zum JC. Die haben sich nur ratlos angeschaut und auch nicht wirklich Ahnung gehabt
    und meinten, so einen Fall wie mich hätten sie noch nie gehabt.


    Des Weiteren wollte ich fragen, wie es sich mit der "Erstausstattung" für die Wohnung
    verhält. Ich habe mir so viele Forenbeiträge durchgelesen, da ging es aber nur um
    Minderjährige oder U25. Wie sich das jetzt in meinem Fall verhält, weiß ich gar nicht.
    Ich begleite jetzt im Moment noch meinen Studentenjob und verdiene dort 406€ netto und
    während der Ausbildung würde ich 602€ netto verdienen. In beiden Fällen, kann ich mir aus
    finanzieller Sicht keine Wohnung einrichten.


    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Antworten.

  • ....Jetzt sagte man mir, ich müsse erst BAB beantragen und
    wenn das nicht reicht wiederkommen. Jetzt habe ich BAB beantragt und dort die
    Mietkosten eingetragen und das Mietangebot mit eingereicht. Ich kann die Wohnung
    ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe.
    Dies wurde natürlich nicht anerkannt, nur mit einem unterschrieben Mietvertrag. ....


    Hallo,


    dass du bei dem Antrag bezgl. BAB nicht weiterkommen würdest, ist abzusehen gewesen.
    BAB = Berufsausbildungsbeihilfe
    Das Wörtchen Beihilfe sagt schon aus, dass es sich hierbei nicht um eine komplette Ersatzleistung handelt.
    Anspruch besteht doch nur, wenn man eine Ausbildung auch tatsächlich durchführt.
    Und zumindest davon bist du ja noch weit entfernt.
    Auch ein Mietangebot für irgendeine Wohnung in der Berechnung zu berücksichtigen, macht keinen Sinn.
    Ein Angebot ist noch kein Mietverhältnis bzw. Verpflichtung zu einer Mietzahlung.


    Ob Du tatsächlich Leistungen aus dem Bereich des SGB II vor dem 01.09. erhalten kannst weiß ich nicht.
    Ab dem Ausbildungsbeginn könntest Du den Mietzuschuss beantragen beim JobCenter.
    Das JobCenter möchte jedoch dann auch den BAB-Bescheid haben.
    Um den zu erhalten ist u.a. eine Bescheinigung deines Ausbildungsbetriebes notwendig, die zeitnah ausgestellt sein sollte.


    ....Ich kann die Wohnung
    ja nur anmieten, wenn ich eine sichere Zusage für BAB oder Mietzuschuss habe. ....


    Ich denke mir, dass dein Plan nicht aufgehen wird. Evtl. solltest du zunächst (für den Monat September)
    eine einfache Unterkunft am Ort der Ausbildung suchen (kann auch vorübergehend bei einem Kumpel sein).
    Wenn Du dann den Bescheid hast, kann man sich den zugrunde gelegten Bedarf anschauen und sgane, inwieweit sich die BAB erhöhen würde, wenn Du eine eigene Wohnung anmieten solltest.


    Evtl. informierst Du dich auch mal, wie sich der Bedarf zusammensetzt, damit Du erkennst, dass die Miete nicht in unbegrenzter Höhe in die Berechnung einfließen wird.


    dms