Hallo,
meine Tochter ist 18 Jahre und geht noch zur Schule. Wir leben in einer BG und ich bekomme Alg II. Jetzt hat sie eine Nebenbeschäftigung in einer Bäckerei, wo sie im Monat 100 € bekommt. Ich habe das dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass 30€ davon von den Leistungen abgezogen würden, da bei dem Kindergeld bereits ein Freibetrag von 30€ gewährt worden sei.
Ich hatte angenommen, dass auch Schüler in einer BG einen Freibetrag von 100€ haben, ohne dass beim Kindergeld was abgezogen wird. Kann mir da jemand helfen?
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Diese 30 Euro (Versicherungspauschale), die bisher vom Kindergeld abgezogen wurden, sind aber in den 100 Euro Grundfreibetrag schon drin. Doppelt gibts den nicht. Im Prinzip hat sie die 100 Euro Lohn frei, dafür wird aber das Kindergeld jetzt voll angerechnet. Das ist rechtlich so korrekt.
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