Mein Sohn ist 25 Jahre, lebt in einer eigenen Wohnung und bezieht Hartz IV. Seit einem Jahr besucht er eine Schule, weche er nach 3-jährigem Besuch mit einer Ausbildung abschließen kann. Die Schule ist die nächst gelegene ihrer Art, die er von seinem Wohnort erreichen kann. Da die Fahrkosten (Zugfahrkarte) recht hoch sind, übernimmt die Schule nur einen Teil der Kosten, den Rest, 1/4 jährlich 165,- €, muss er selbst dazu zahlen. Sein Sachbearbeiter sagt, dass er über 25 Jahre sei und ihm somit keine Erstattung der Fahrkosten zur Schule zustehen. Ist das rechtmäßig? Wenn ja, gibt es eine Lösung, um diese hohe Eigenleistung dennoch erstattet zu bekommen?
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na in Berlin müssen die Hartz4er auch 35 € im Monat für ein Ticket berappen, vom Regelsatz.
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Der SB hat recht. § 28 SGB II: "Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ... "
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Er könnte sich einen Nebenjob für das WE besorgen.
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Wieso bekommt er als Azubi überhaupt ALG 2 und nicht Bafög?
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