Hallo !
Wir wohnen mit 3 Personen in einer Sozialwohnung mit 3 Zimmern, ca. 80 qm , 6-Familienhaus.
Über uns ist jetzt eine 4-köpfige Familie mit einem Baby (vor wenigen Tagen geboren ) eingezogen .
Sind diese geförderten Wohnungen nicht auf eine gewisse Personenzahl begrenzt ? Ist nicht diese 3.Zimmer - Wohnung im Grunde viel zu klein für diese Familie ?
Im Nachbarhaus gäbe es 4-Zimmer - Wohnungen mit entsprechend höherer Quadratmeterfläche. Dort wäre für alle mehr Platz.
Darf der Vermieter dieser Familie die kleinere Wohnung vermieten ? Oder muss er sich an gewisse Vorgaben halten ?
Der Wohnberechtigungsschein ist übrigens bei allen Wohnungen Pflicht.
Gruß Aurikel