Geplanter Auszug aus Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebe Gemeinde!


    Wir haben folgende Situation: meine Schwester und ich (beide volljährig und Berufstätig) wohnen noch mit unserer Mutter zusammen, die Aufgrund diverser Krankheiten ALG II bekommt, da arbeiten momentan nicht möglich ist.


    Nun planen meine Schwester und ich beide innerhalb dieses Jahres noch auszuziehen. Dadurch wird für unsere Mutter unsere jetzige Wohnung ja unangemessen. Jetzt wäre die Frage, ob meine Mutter jetzt auch schon nach einer Wohnung gucken kann, obwohl wir noch nicht ausgezogen sind und uns abgemeldet haben. Denn es würde sich ja anbieten, dass jeder schon mal guckt und der, der was findet schon mal umzieht. So muss man später nicht gleich drei Umzüge aufeinmal wuppen.


    Allerdings wissen wir nun nicht, ob das Jobcenter die Kosten für den Umzug in den Fall übernehmen würde und die Begründung akzeptiert? Sobald meine Mutter eine neue Wohnung finden würde, würde die alte ja gekündigt und es wäre klar das meine Schwester und ich dann ja auch eh hier ausziehen.


    Ich hoffe ich konnte die Frage einigermaßen klar rüber bringen und ihr könnt mir helfen..


    Danke für alle Kommentare!

  • Hallo,


    wie alt sind deine Schwester und du ( über 25 J )? Ist euer jeweiliges Einkommen so hoch, dass ihr keine Leistungen vom JC erhaltet?


    wevell

  • Hallo,


    ihr ( die Kinder )könnt jederzeit umziehen. Mutter kann jetzt schon auf Wohnungssuche gehen und vor Unterschrift unter dem Mietvertrag die Zustimmung vom JC einholen.


    Da teilweise längere Kündigungsfristen bestehen, ist das ohne Weiteres möglich.


    wevell