ALG1 Sperre rückwirkend ?

  • Hallo zusammen , ich habe eine Frage . Ich bin ( verheiratet , 1 Kind ) bin arbeitslos geworden und beziehe ALG 1 . Am 30.04.2015 erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag , den ich mit einer schriftlichen Bewerbung ( kein Einschreiben ) bedient habe . Am 22.05.2015 erhielt ich ein Schreiben das ich nicht auf den Vorschlag reagiert hätte , ich mich zur Lage äußern solle , man eine Sperrfrist nach meiner Erläuterung überprüft aber " Um Überzahlungen zu vermeiden die Zahlung vorläufig eingestellt hat " . Heißt das das am ersten jetzt gar kein Geld kommt , wenn ja hätte mir man das nicht vorher mitteilen müssen damit ich Hartz4 hätte beantragen können , so hätte ich ja eine Versorgungslücke . Oder bedeutet das das das Einstellen der Leistung - wenn so entschieden wird - mir rechtzeitig angezeigt wird so das ich die Möglichkeit habe Hartz 4 zu beantragen . Also die Frage ist darf man rückwirkend eine Sperre verhängen von der ja vorher niemand etwas gewußt hat, Hartz 4 wird ja nicht rückwirkend bezahlt , wovon soll ich denn dann mit meiner Familie leben wenn das Mai Geld verweigert wird und Hartz 4 nicht rückwirkend bezahlt wird ? Übrigens fange ich am 02.05. eine neue Stelle an . Vielen dank , l.G.

  • Da würde ich erst einmal schriftlich erklären, daß die Bewerbung ja bedient wurde. Hast du Nachweise (z.B. das Anschreiben selbst)?


    Kommt eine Sperre, kannst du immer noch Widerspruch einlegen.


    Bei Vermittlungsvorschlägen seitens des Amtes halte ich es grundsätzlich für notwendig, die Bewerbungen nachweislich zu dokumentieren. Da sollte man mindestens mit Einschreiben reagieren. Besser wäre eine Online- Bewerbung (z.B. als E- Mail), da hat man den Sendungsnachweis und den Inhalt der Sendung als Nachweis zur Verfügung.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: