Hallo zusammen,
aus persönlichen Gründen habe ich mich nicht rechtzeitig um eine Wohnung kümmern können und habe in letzter Sekunde eine bekommen unter der Voraussetzung einer Elternbürgschaft, mein Vater wird das aber höchstens für 6 Monate machen, wie er in der Bürgschaft klar gemacht hat.
Ich stehe mit den zwei anderen Mitbewohnern im Mietvertrag und das ist in eine reine Zweck WG.
Inwieweit muss ich der ARGE mitteilen wer mir die Miete zahlt, wenn sie als Abbuchung nicht von meinem Konto abgeht?
Kann ich eine Mietübernahme vor dieser Frist zur Entlastung meines Vaters erreichen?
Vielen Dank vorab!