Elternbürgschaft

  • Hallo zusammen,


    aus persönlichen Gründen habe ich mich nicht rechtzeitig um eine Wohnung kümmern können und habe in letzter Sekunde eine bekommen unter der Voraussetzung einer Elternbürgschaft, mein Vater wird das aber höchstens für 6 Monate machen, wie er in der Bürgschaft klar gemacht hat.
    Ich stehe mit den zwei anderen Mitbewohnern im Mietvertrag und das ist in eine reine Zweck WG.
    Inwieweit muss ich der ARGE mitteilen wer mir die Miete zahlt, wenn sie als Abbuchung nicht von meinem Konto abgeht?
    Kann ich eine Mietübernahme vor dieser Frist zur Entlastung meines Vaters erreichen?
    Vielen Dank vorab!

  • Wichtig zu erwähnen ist das ich über 30 Jahre alt bin... habe schon ALG I empfangen, trotz intensiver Bewerbungsphase nichts gefunden. Dann wegen Unklarheiten meiner persönlichen Zukunft war ich zunächst seid 1.1.15 als Arbeitslos ohne Leistungen gemeldet. Da ich finanziell am unteren Limit bin, habe ich mich jetzt zu diesem Schritt entschlossen.

  • Habe grade Ratgeber Hartz 4 von 2014 zum Mietvertrag gelesen: "Sollte die Vorlage des Vertrages dennoch ausdrücklich verlangt werden, so ist
    darauf zu achten, nicht erforderliche Angaben möglicherweise zu schwärzen, um nicht Daten etwaiger Mitmieter oder des Vermieters preiszugeben."
    Die ARGE möchte aber auch das Original des Vertrags sehen vermute ich.
    Kann ich das Original vorzeigen mit dem Verweis darauf, dass ich keine direkte Mitübernahme wünsche und in der mitgebrachten Kopie die Kontaktdaten meines Vermieters und Mitbewohner schwärzen?