Dortmund: Sozialgericht Dortmund | Sieben Jahre nach dem aufgezwungenen und für den Kläger nutzlosen Ein-Euro-Job und mehr als drei Jahre nach Erhebung einer Wertersatzklage wurde das Verfahren Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 gestern durch Vergleich abgeschlossen. Die Beklagte erklärte sich dazu bereit, dem Klageführer für Januar und Februar 2008 eine Einmalzahlung in Höhe von 900,00 € zu erstatten. Eine Erstattung für die Monate September bis Dezember 2007 schloss das Gericht aufgrund einer Verjährungsfrist aus.
Unstrittig war für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.
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