Doch kein Anspruch auf Alg2? Bitte um Hilfe

  • Hallo an alle!


    Ich wurde zum 01.4.2015 arbeitslos und hat AlG2 Leistungen beantragt, bis heute leider nicht erhalten. Es gibt für den Monat April wohl noch ein Problem, Ich bin also seit 01.04.15 arbeitslos, letztes Gehalt floss am 15.03.15, am 15.04.15 gab es doch noch eine Zahlung von 200€ für Überstunden von der Firma und 880€ Steuererstattung. Ich weiß aus dem Forum, dass die 880€ auf 6 Monate aufgeteilt werden müssen. Was ist jetzt mit den zusätzlichen 200€, werden die ebenfalls für den Monat angerechnet? Wie anteilig berechnet? Oder stehen mir für April doch keine Leistungen zu? :( Danke im Voraus!

  • WENN die 880€ aus Steuererstattung und die 120€ ANRECHENBARER Verdienst (200€ minus 120€ Freibetrag) Deinen Bedarf einschl. Krankenversicherung und Pflegeversicherung decken, dann besteht kein Anrecht auf ALGII.


    WENN diese 1.000€ aber NICHT ausreichen, um Deinen Bedarf einschl. KV und PV zu decken, dann steht Dir ALGII zu. Dann wird sogar völlig anders gerechnet!
    Die 880€ Steuererstattung wird auf 6 Monate aufgeteilt (= 146,67€/Monat) und jeden Monat als Einkommen gerechnet. Zusätzlich im Monat April natürlich noch das anrechenbare Einkommen aus dem Verdienst in Höhe von 120€. Der Rest MUSS als ALGII ausgezahlt werden!! Eine Ablehnung ist also rechtswidrig.
    Allerdings habe ich noch eine Rückfrage: ALGI-Berechtigung oder nicht??
    Das könnte die ganze Berechnung wirder verändern.


    Gruß
    Ernie

  • Danke für die Antwort euch beiden!


    Ich habe generell einen Anspruch von ca.850€ ALG2, heißt das jetzt für mich, dass die 1000€ auf 6 Monate aufgeteilt werden weil die Summe meinen Bedarf überschreitet?


    Könnte ich zu den geminderten Leistungen noch Wohngeld für 6 Monate beantragen?


    Viele Grüße

  • Zitat

    Ich habe generell einen Anspruch von ca.850€ ALG2, heißt das jetzt für mich, dass die 1000€ auf 6 Monate aufgeteilt werden weil die Summe meinen Bedarf überschreitet?


    Entweder nur die 880 Euro Steuererstattung oder der gesamte Betrag, darüber ließe sich streiten. Die Steuererstattung ist definitiv einmaliges Einkommen, wie die Überstundenauszahlung zu werten ist, ob als Einkommen mit dem Charakter einer laufenden Zahlung oder eben auch als einmalige Zahlung wäre strittig, gibt es auch noch keine mir bekannte Entscheidung dazu...


    Zitat

    Könnte ich zu den geminderten Leistungen noch Wohngeld für 6 Monate beantragen?


    Nein, deine Miete ist im Bedarf ja schon berücksichtigt und du beziehst ja, wenn auch nur aufstockend, ALG 2. Da gibts kein Wohngeld.

  • Wie schon erwähnt kenne ich mich nicht aus, ich weiß nur, dass in der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber die 200€ als einmalige Zahlung genannt werden. Ist das ausschlaggebend oder wertet das Amt dies nach eigenen Regeln/Gesetzen. Ich hoffe, dies ist keine all zu blöde Frage. VG

  • Ich würde es als einmalige Zahlung werten, da im Normalfall Überstunden eigentlich abgebummelt werden und die Auszahlung nur aufgrund der Kündigung erfolgte. Aber du fragst doch auch noch in mind. einem anderen Forum nach, da ist man anderer Ansicht, also siehst du, dass das eben ein strittiges Thema ist.