Plötzlich Versicherungspauschale 30€- Ich kenne mich nicht mehr aus

  • Hallo alle zusammen,
    hier eine kurze Zusammenfassung von der Situation.


    Ich bin 34 und Alleinerziehende Mutter von einem 13jährigen Sohn und wir wohnen in München. Seit 2012 bin ich Arbeitssuchend und in Alg2.


    Heute ist der neue Bescheid gekommen und der verwirrt mich sehr:confused:.


    Von Mai 2015 bis Feb.2016 wird uns 30€ Versicherungspauschale angerechnet. Was bisher nicht der Fall war und ab März 2016 auch wieder weg fällt.


    Meine Frage wär jetzt.


    Steht einem die Versicherungspauschale nicht dem ganzen Leistungsbezug zu oder ist da ein Fehler in der Berechnung und ich muss dann alles zurück zahlen????


    Ich bitte um Hilfe und kurze Antworten.



    Vielen Dank im Voraus



    lucifa

  • bestehen irgendwelche Einkommen?
    Elterngeld, Unterhalt, EVG, sonstiges Einkommen, Wohngeld des Kindes?
    In einem solchen Falle ist es durchaus möglich, das die Versicherungspauschale berücksichtigt wird. Dieses Einkommen müßte dann aber exakt ab Mai 2015 eingehen, wenn vorher keine VP gewährt wurde. Ohne solche Informationen ist eine Aussage wegen VP niocht möglich.


    Gruß
    Ernie

  • Ich hab nochmal alle Bescheide durch gesehen.


    von 09/2012 bis einschl. 04/2015 wurde das Kindergeld komplett meinem Sohn angerechnet und ab 05/2015 uns beiden jeweils 124,84€.

  • Links stehen ja auch ca 760 Euro als Mietkosten, rechts dann nur noch 380,00. Deshalb ist dein Sohn ab da rechnerisch in der Lage mit Unterhalt und einem Teil des Kindergeldes seinen Bedarf zu decken, der Rest des Kindergeldes ist dann dein Einkommen, davon werden die 30 Euro abgesetzt, denn du bist ja nunmal volljährig. Vorher mit der hohen Miete war der Bedarf des Kindes höher als sein Einkommen, deshalb keine Anrechnung von Kindergeld bei dir und daher auch keine 30 Euro Absetzung.


    Stellt sich nur die Frage: wieso mindert sich die Miete um fast die Hälfte? Sind die 760 Euro vielleicht unangemessen und du wurdest aufgefordert, die Kosten zu senken? So dass das JC ab xx.2015/2016 nur noch 380 Euro anerkennt, weil die für 2 Personen angemessen wäre?

  • Wasserrohrbruch und das Wohn/Schlafzimmer von mir und die Küche(die wurde für 4-5 Wochen ausgebaut) sind wegen Schimmel und Trocknungsgeräte nicht nutzbar.
    Ich wohne im Augenblick mit meinem Sohn in seinem Jugenzimmer(das ist toll...) und das Bad können wir nutzen.


    Ich dachte das eine Mietminderung auf den Bedarf für den Lebensunterhalt keine Auswirkung hat!!

  • Das ganze liegt an den Mietkosten!!


    WEIL zu dem Zeitpunkt, als Deinem Sohn Unterhalt UND Kindergeld VOLL angerechnet wurden, hattet ihr eine Gesamtmiete von 760,60€ = Pro Person 380,30€. Somit wurde Unterhalt und Kindergeld komplett für den Bedarf Deines Sohnes benötigt/vom Jobcenter verrechnet.


    AB dem Zeitpunkt, als ein Teil des Kindergeldes Deines Sohnes auf Dich übertragen wurde, betrug die Gesamtmiete nur 380,32€ = pro Person 190,16€
    Ab diesem Zeitpunkt wurde nicht mehr das komplette Kindergeld für den Bedarf Deines Sohnes benötigt und der Überschuss auf Dich übertragen (diese 124,..€)
    Durch diese Übertragung hattest Du jetzt sonstiges Einkommen und auf dieses sonstige Einkommen MUSS die Versicherungspauschale von 30€ gewährt werden.


    Stimmt also die Änderung ab dem Zeitpunkt, als die Miete sich gravierend verändert hat? In diesem Falle ist die Rechnung des Amtes richtig.


    Zusatz:
    WENN die Rechnung des Amtes richtig ist (also Änderung Miete korrekt), dann SOFORT Wohngeld für Deinen Sohn beantragen!! (Also NICHT für Euch beide, sondern NUR für Deinen Sohn) Ihn steht auf JEDEN Fall Wohngeld zu. Lasse Dich durch eine Ablehnung NICHT schrecken, sie ist rechtswidrig (Viele Wohngeldämter machen es trotzdem, um rechtswidrig auf Kosten der hilfebedürftigen Menschen zu sparen bzw. diese Menschen zu betrügen)
    Zwar wird Wohngeld auch auf den Bedarf Deines Sohnes angerechnet, ABER wenn Kindesunterhalt und Wohngeld den Bedarf des Kindes überschreitet, darf dieser Überschuss NICHT auf andere Personen der BG übertragen werden. Ohnehin fällt dann dieses Kind KOMPLETT aus der BG heraus und unterliegt KEINEM einzigen Gesetz des SGBII!! Zum Beispiel angemessene Wohnkosten sind dann außer Kraft gesetzt!!! Er darf so teuer wohnen, wie er will, sofern ;Kindesunterhalt und Wohngeld ausreichen. Auch für Dich gilt dann NICHT mehr die Angemessenheit von 50% einer Zwei-Personen-BG, sondern 100% einer Ein-Personen-BG. Das Alter des Kindes spielt bei den Angemessenheitskriterien KEINE Rolle, sondern lediglich das Einkommen des Kindes (siehe §7 SGBII).


    Also, wie ist das mit der Miete?


    Gruß
    Ernie

  • Die Miete habe ich wegen den Wasserschaden auf 380,30 gekürzt und das wird noch mindestens 2 Monate so bleiben.
    Danke für Eure Hilfe und Ratschläge.
    Ich war wirklich überfordert.
    Die Bescheide sehen auch immer anders aus^^

  • Dann wird solange die Versicherungspauschale von 30€ bei Dir auftauchen, solnage die Mietminderung dauert. Du mußt aber aufpassen, das AB dem Datum der Vollzahlung der Bescheid wirder geändert wird und die komplette Miete wieder berücksichtigt wird.
    MANCHE, nicht alle, Jobcenter, sind bei Kürzungen schnell, jedoch wieder bei Vollzahlung langsam, so das man Monate seinem Geld hinterherlaufen muß.
    BISHER hat Dein Jobcenter allerdings alles richtig gemacht.


    Gruß
    Ernie