Kann ich so meine Wohnung halten?

  • Hallo liebe Sachkundige.


    Ich muss das jetzt erstmal alles irgendwie ordnen, da ich parallel mehrere Baustellen habe. Deswegen erstmal kurz zu mir: ich wurde im März zwangsexmatrikuliert, nachdem ich das dritte Mal durch eine Prüfung gefallen bin. Davor hatte ich bereits eine Ausbildung gemacht, aus dem Job bin ich jedoch seit 2007 raus und die Situation in Deutschland gibt dort hingehend auch kaum noch was auf dem Arbeitsmarkt her.


    Aktuell teile ich mir eine Wohnung (84 qm) mit meinem Ex-Partner. Die Trennung ist noch sehr frisch und deswegen sind wir auch als Bedarfsgemeinschaft geführt. Als ich den Antrag vor zwei Monaten gestellt habe hat es zwar schon gekrieselt, aber den Schlussstrich haben wir vor etwa zwei Wochen gezogen. Die Gründe der Trennung würden zu weit führen und spielen eigentlich auch keine Rolle. Zwischenmenschlich verstehen wir uns noch gut weswegen er mich auch weiterhin bestmöglich unterstützen möchte.
    Finanziell stehen wir beide nicht so gut da. Er studiert (wird im Juni fertig), hat jedoch letztes Jahr geerbt und deswegen etwas mehr Geld zur Verfügung als ich.


    Nun habe ich jedoch mit dem Bewilligungsbescheid auch einen Brief über die Unangemessenheit unserer Mietkosten bekommen (knapp 150€ zuviel). Nach seinem Abschluss ist mein Ex zwangsläufig dazu gezwungen weiter weg zu ziehen und ich müsste mir etwas kleines suchen (laut JC bis Ende August). Nun war meine Idee jedoch, dass ich eines der drei Zimmer untervermiete und somit eine WG gründe um in meiner Wohnung bleiben zu können, in der ich schon über 7 Jahre wohne.


    Im Forum konnte ich zu meinem speziellen Problem leider nichts finden und suche deswegen hier euren Rat.
    Was muss ich jetzt also beim Jobcenter alles angeben? Kann ich die schon über die Trennung informieren, obwohl ja vor zwei Monaten laut Antrag noch alles in Ordnung war und wir auch weiterhin ein Bett/die Wohnung teilen? Ich habe dabei das schlechte Gefühl, dass man mir das nicht abkaufen würde und ich das nur angebe, weil wir im Antrag als Bedarfsgemeinschaft berechnet wurden. Wäre ich von ihm getrennt, dann stünde mir ja viel mehr zu, so muss ich mich finanziell etwas auf ihn verlassen. Er macht das zwar gerne, allerdings ist es mir echt unangenehm.
    Würde ich jemanden für das Zimmer finden, mit dem man sich in etwa die Kosten der Wohnung teilt, dann läge ich auf jeden Fall unter dem Richtwert für unsere Gegend (sowohl qm als auch Kaltmiete).


    Zur Zeit habe ich einfach das Gefühl, dass alles schief läuft. Auf Bewerbungen für Ausbildungen kriege ich kein positives Feedback. Jobangebote, auf die ich mich als Quereinsteiger bewerbe, sind wirklich kurios und zwielichtig. Die Bewerbung bei einem speziellen Programm für Studienabbrecher läuft noch. Aktuell ist für mich eine Umschulung am sinnvollsten, die mir von einem Sachbearbeiter zwar inoffiziell schon in Aussicht gestellt wurde, aber damals war mein Antrag noch nicht durch und er demnach auch noch nicht offiziell für mich zuständig. Natürlich würde ich das alles viel lieber alleine schaffen, aber so richtig Licht sehe ich gerade nicht und da tröstet mich zumindest in meinem gewohnten Umfeld bleiben zu können. :)
    Sollte es meinen Ex Richtung Süddeutschland ziehen, dann haben wir uns auch schon überlegt, dass wir eventuell gemeinsam umziehen, da die Chancen dort zumindest besser aussehen. Seine Bewerbungen laufen jedoch auch noch und ich will nicht alles auf diese Karte setzen, da ein Umzug kein Garant ist, dass ich dort etwas finde.


    Jetzt bitte keine Tipps, dass ich doch um jeden Preis eine Arbeit annehmen soll. Das möchte ich aus mehreren Gründen nicht. Ich käme über Zeitarbeit nur irgendwo in die Produktion im Drei-Schicht-System, was mir vielleicht aktuell etwas hilft, mich aber auf lange Sicht nicht weiterbringt. Mein BaföG und ein KfW-Kredit wollen in ein paar Jahren zurückbezahlt werden und ich möchte mich beruflich weiterentwickeln und nicht auf Lebenszeit Produktions-MA sein. Wenn dies dann in der letzten Instanz nur über die Umschulung geht, dann ist es halt so.
    Ich möchte definitiv in den kaufmännischen Bereich (Vorbildung durch Studium und Praktika vorhanden). Lieber wäre mir natürlich einen Job zu finden, sofort Geld zu verdienen und in ein paar Jahren die berufliche Nachqualifizierung zu machen, dies klappt aber leider nicht, da ich als Quereinsteiger keinen richtigen Fuß fassen kann (nicht mal über ZA). Ich sitze nicht faul rum, sondern habe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung, bei der ich mich stundenweise um ältere Menschen kümmere (Haushalt, Einkäufe, ...). Dürfte ich mehr dazuverdienen, dann würde ich das auch machen.


    Ach ja, die Ausgangsfrage: könnte ich also als WG die Wohnung halten oder wie läuft das ab? Habe schon gelesen, dass man auch als WG eine Hausgemeinschaft oder so bildet.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten :D

  • Bei Hartz IV geht es nicht darum, dich beruflich weiter zu entwickeln. Da geht es um das nackte Überleben. Du bist in einem Alter, wo dich das JC nicht mehr in eine Ausbildung vermitteln muss. Zumal du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Du musst daher jeden Job annehmen, der die Hilfebedürftigkeit beendet oder wenigstens verringert. Dazu gehören auch die Zeitarbeitsfirmen.

  • Bei Hartz IV geht es nicht darum, dich beruflich weiter zu entwickeln. Da geht es um das nackte Überleben. Du bist in einem Alter, wo dich das JC nicht mehr in eine Ausbildung vermitteln muss. Zumal du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Du musst daher jeden Job annehmen, der die Hilfebedürftigkeit beendet oder wenigstens verringert. Dazu gehören auch die Zeitarbeitsfirmen.


    Das war doch überhaupt nicht die Frage, es ging um meine Wohnung. ;)


    Jetzt bitte keine Tipps, dass ich doch um jeden Preis eine Arbeit annehmen soll.


    Ich schrieb ja bereits, dass mir schon vor Bewilligung meines Antrags positiv bestätigt wurde, dass ich gute Chancen habe eine Umschulung zu bekommen, wenn ich nachweisen kann, dass alle Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vergeblich waren (kann ich durch zahlreiche Absagen belegen). Wieso sollte ich mir diese Möglichkeit verbauen?
    Nach deiner Logik dürfte ja niemandem eine Umschulung zustehen. Fragt sich nur, wer dann alles trotzdem eine bekommt. ;)

  • Hast du die Aussage schriftlich? Wenn nicht, dann ist diese Schall und Rauch. In dem Moment, wo du den Antrag auf Umschulung stellst, weiß das JC nämlich von der mündlichen Aussage nix mehr und dann kommen sie damit, dass du jeden Job annehmen musst. Klaro kannst du eine WG aufmachen. Das JC zahlt dir das was als angemessen gilt. Den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen. Wie du das machst wird dir überlassen.

  • Hast du die Aussage schriftlich? Wenn nicht, dann ist diese Schall und Rauch. In dem Moment, wo du den Antrag auf Umschulung stellst, weiß das JC nämlich von der mündlichen Aussage nix mehr und dann kommen sie damit, dass du jeden Job annehmen musst. Klaro kannst du eine WG aufmachen. Das JC zahlt dir das was als angemessen gilt. Den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen. Wie du das machst wird dir überlassen.


    Aber was gilt denn als angemessen? Sind es die qm wie für einen 1-Personen-Haushalt (bis zu 50 qm) oder die für eine Bedarfsgemeinschaft (60 qm für 2-Personen-Haushalt)?
    Würde ich ein Zimmer an den/die neue/n Mitbewohner/in zu etwa der Hälfte der Kosten untervermieten, dann wäre ich bei einer Bruttokaltmiete von 230,34€/p.P. Zulässig sind laut der Tabelle von der Seite Harald Thome's für eine Person bis zu 289,50€. Der Vermieter hätte gegen eine Untervermietung nichts und im Grunde würde das JC so einerseits meine Umzugskosten und andererseits auch noch Miete sparen, da ich für diesen Preis keine Wohnung hier finde.
    Alternativ würde auch mein Ex das Zimmer nehmen wollen. Dies natürlich wirklich ganz offiziell und nicht nur zum Schein, da er wahrscheinlich in Österreich arbeiten wird, seinen deutschen Wohnsitz aber behalten will. Allerdings befürchte ich, dass dies beim JC schwer zu beweisen ist, da wir ja bisher eine Bedarfsgemeinschaft waren und dies nun aber nicht mehr sind. Hat da jemand Erfahrungen oder hilft wirklich nur noch sein Auszug? Unter der Woche wohnt er schon seit Januar in der Stadt seiner Ausbildungsstätte, was auch mit Mietvertrag bewiesen werden kann. Hauptwohnsitz bzw. gemeldet war er jedoch die ganze Zeit hier.


    Um eine schriftliche Bestätigung der Aussage des Sachbearbeiters kümmere ich mich gerade. Leider hatte ich ja bis zur Bewilligung des Antrags noch keinen direkten Ansprechpartner, habe aber heute dort angerufen und versuche nun schnellstmöglich einen Termin bei ihm zu bekommen (seine Aussage war damals "ich melde mich bei Ihnen" was bisher nicht passiert ist). Parallel habe ich bereits zwei "Angebote" von Bildungsträgern für Umschulungen eingeholt, die ich ihm dann vorlegen möchte.