Wohngeld, Wirtschaftsgemeinschaft

  • Hallo liebe Foristen,


    es ist ein Fall mit Bezug zum WoGG, aber ich denke dennoch interessant auch für dieses forum hier, abgesehen davon, habe ich kein spezifisches WoG Forum hier gefunden...


    folgender Fall:


    Person A zieht mit Person B in eine gemeinsame Wohnung.
    sie sind ein Paar, leben seit 2 Monaten in dieser Wohnung zusammen, vorher haben sie getrennt gelebt.
    Person A ist Student mit geringfügiger Beschäftigung, es liegt kein Baföganspruch vor. Person B bezieht Arbeitslosengeld.


    Person B ist laut § 5 Absatz 1 Satz 2 WoGG kein Haushaltsmitglied von Person A. Auch existiert nach §7 Absatz 3a SBG II keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft, da sie noch kein Jahr zusammenleben und keine Verfügungsgewalt über das Einkommen des anderen haben. Kinder o.ä. haben sie ebenfalls nicht.
    Es wurde die Einrichtung einer Haushaltskasse im Anschreiben geschildert, die Kasse dient lediglich der Übersicht, die Einkäufe erfolgen getrennt.


    Die Wohngeldstelle würde in einem Antwortschreiben wie folgt argumentieren:
    Es bestünde eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Bei einer reinen Wohngemeinschaft zur Aufteilung der Miete ist davon auszugehen, dass beide Parteien selbständig und unabhängig von einander ihre täglichen Einkäufe erledigen und auch begleichen (von z.b. Putzmitteln abgesehen).
    zu Ihrer Orientierung dürfen wir auf § 5 Abs. 3 und 4 WoGG verweisen.


    Diese Erläuterungen würden nun für mich daraufhindeuten, dass der Mitarbeiter in der Wohngeldstelle den eigenen § 5 WoGG nicht versteht, da die Absätze 2-6 des § 5 WoGG lediglich Erläuterungen zum Absatz 1 enthalten, jedoch keine Eigenschaft eines Haushaltsmitglieds an sich definieren.


    Ich würde erneut argumentieren, dass Person B kein Haushaltsmitglied ist, da keine der Nr. 1-6 im § 5 Abs 1 WoGG erfüllt sind und es somit unerheblich ist, ob eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. Es läge auch keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft vor, da beide noch kein Jahr zusammen leben und sich der Beziehung nicht gefestigt genug fühlen um solche Verantwortung füreinander zu übernehmen, dass sie finanzielle Verpflichtungen des anderen übernehmen, bzw Vollmachten für das Vermögen des jeweils anderen erteilen.


    Um aber der Aufforderung nachzukommen, zu erklären, wie man keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft sein kann, würde ich dies erläutern.
    Aber Wie? :)
    Hat da jemand von euch Ideen, wie dies aussehen könne?


    Liebe Grüße


    Ducky