Hallo,
ein Angestelltenverhältnis wird vom Arbeitnehmer selber fristgerecht gekündigt.
Würde der Arbeitnehmer unmittelbar danach einen Antrag auf Alg2 stellen, bekäme
die Person als Strafe sofort für 3 Monate eine 30%ige Sanktion auf seinen Regelsatz [und 20 Stockhiebe ;)].
Würde die Person den Antrag erst 3 Monate nach der eigenen Kündigung stellen,
bliebe die Sanktion für den Fall aus.
Was ist, wenn die Person den Antrag 2 Monate danach stellen würde?
Würde dann auch 3 Monate sanktioniert werden oder nur (rein rechnerisch) einen Monat?
Vielen Dank.