32, wohnhaft bei Eltern. Steht mir was zu?

  • Hi


    Ich habe ein großes Problem. Aufgrund meines sehr beschissenen Lebenslauf, werde ich es in der nächsten zeit verdammt schwierig haben aus meiner Lage herauszukommen. (mein Werdegang: Fachabitur, Ausbildung abgeschlossen, danach ein Vollabitur nachgemacht und dann 6 Jahre studiert, es fehlen nur 5 Klausuren, aber leider habe ich eine davon zum dritten mal versemmelt).



    Ich besitze ein Auto (Schwacke Wert ca. 5000€), habe ein "Vermögen" con ca. 2500€ und eine Lebensversicherung. Zusätzlich noch einen Nebenjob der ca. 250€ im Monat bringt. Meine Eltern haben mich finanziell etwas unterstützt, aber die haben die Zahlung aufgrund der Exmatrikulation eingestellt.
    Kosten habe ich durch meine Krankenkasse 180€ + eine Haftpflichtversicherung und Lebensversicherung von insgesamt 60€.


    Kann ich unter diesen Umständen überhaupt Hartz4 beantragen? Oder wird wegen der "Bedarfsgemeinschaft" (Bruder=Student, Vater=Rentner Mutter=Hausfrau ) und meiner Lebensversicherung keine Unterstützung gewährt?





    Ein anderes Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass meine Eltern mich vermutlich nicht mehr zu Hause wohnen lassen wollen. Sie sagen, sie haben mir langsam genug Ausbildungen bezahlt (was natürlich auch stimmt, das Versagen ist ja meine Schuld und nicht ihre) und ich soll langsam zusehen dass ich ein eigenes Leben führe.
    Natürlich will ich das auch. Aber ich kann mir mit meinen Mitteln keine Wohnung bezahlen bzw. konnte das auch nicht während der anderen Ausbildungen.
    Aber das mit der WOhnungssuche wird ja noch dauern und ist jetzt nicht fix.


    Aber der obere Teil ist akut, da ich nächste Woche zum Jobcenter muss.




    Könnt ihr mir helfen und Tipps geben?

  • Hallo,


    wenn du einen Nebenjob hast: Was verdienst du im Hauptjob?


    wevell




    ups, falsch ausgedrückt. nebenjob war darauf bezogen, als ich noch student war. also nur neben dem studium am wochenende gejobbt.


    jetzt ist das mein hauptjob. ich muss jetzt irgendetwas finden was ich machen kann.


    stehe mehr oder weniger vor dem nichts :( .

  • Problemlösung wäre: Dann bleibt dir nichts weiter übrig, als erst einmal irgendwo eine Arbeit aufzunehmen, die ein erträgliches Einkommen bringt. Das hast du schon richtig erkannt. Das JC wird bei der Bewätigung der Aufgabenstellung hinsichtlich des Erwerbes einer Arbeitsstelle hilfreich zur Seite stehen.


    Grundätzlich ALG II, das ist richtig. Mit 32 bist du deine eigene BG. Dein Bedarf errechnet sich aus Regelsatz (derzeit 399 EUR für 1 Person) und deinem Anteil zur Miete. So ihr also zu viert in der Wohnung lebt, ein viertel der Miete.


    Zu den Angaben der KDU gibt es die Anlage HG, die auszufüllen ist. Obwohl du deine eigene Bedarfsgemeinschaft (mit 32 Jahren) bildest, lebt ihr in einer Haushaltsgemeinschaft (HG). Das Alles erklärt dir dein SB im JC.


    Vermögen: §12 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html


    Auto: 5.000 EUR ist im Limit (Grenzwert 7.500 EUR)


    Die Lebensversicherung, ist diese ausschließlich der Altersvorsorge zuzuordnen? Bei Verwertbarkeitsausschluss vor Renteneintritt gehört sie zum Schonvermögen, für das ein erhöhter Freibetrag gilt.


    Der Rest ist verwertbares, also hinsichtlich ALG II "Barvermögen". Da gelten 150 EUR Freibetrag/ Lebensj.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Zu den Angaben der KDU gibt es die Anlage HG, die auszufüllen ist. Obwohl du deine eigene Bedarfsgemeinschaft (mit 32 Jahren) bildest, lebt ihr in einer Haushaltsgemeinschaft (HG). Das Alles erklärt dir dein SB im JC.


    Das hier, ist keinesfalls so!!
    NUR WENN ihr gemeinsam KOMPLETT in allem wirtschaftet, seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn Verwandte in einbem Haushalt leben, sind sie nicht automatisch eine Haushaltsgemeinschaft.


    SOLLTE die Anlage HG ausgefüllt werden, verlangt das Jobcenter sämtliche Unterlagen aller anderen Personen um zu ermitteln, wieviel Unterstützung VERMUTET werden kann und von Deinem, Anspruch abgerechnet wird.
    Diese Vermutung ist zwar vorhanden, allerdings ist sie eine konstruierte Unterhaltspflicht durch die Hintertür, die es laut Gesetz BGB) NICHT gibt. Hioer soll auf jeden Fall gespart werden.
    Deine Eltgern sind Dir NICHT zum Unterhalt verpflichtet, sie können JEDWEDE Zahlung ablehnen UND auch JEDE Forderung des Jobcenters verweigern durch folgende schriftliche Aussage:
    Wir unterstützen Herrn ..... (Dein Name) weder in Geld noch in Geldeswert
    Ort, Datum, Unterschriften.
    Der BGH hat nämlich festgelegt, das an die Unterstützungvermutung nach § 9 SGBII KEINE besondere Anforderung geknüpft ist. Ein einfacher Widerspruch der (theoretisch konstruiert verpflichtenden) Personen ist ausreichend, um jedwede Unterstützungsvermutung zu wiederlegen.


    Gruß
    Ernie


    Übrigens:
    In den neuen, bisher nicht veröffentlichen Verschärfungen von HartzIV, soll diese Unterstützungvermutung automatisch angenommen werden können = Einführung der Sippenhaft, die per Gesetz verboten ist!