Hallo
Ich bin Leistungsbezieher (Aufstockung)
und bin Besitzer einer Wohnimmobilie, die noch nicht abgezahlt ist. Das Jobcenter übernimmt/erstattet mir die Zinsen, aber nicht die Tilgung.
Ich möchte das Haus verkaufen oder vermieten.
Kann ich eine Wohnung mieten, die den Anforderungen des SGB 2 für Hartz 4 entspricht
und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Wohnung?
Die Mieteinnahme, die ich für mein Haus erzielen würde, wird dann mit meinen Bezügen verrechnet, oder geht das überhaupt nicht.?
Ich wäre für Antworten sehr verbunden.