Hallo liebes Forum,
bin neu hier und habe direkt eine Frage.
Folgende Situation: Ich bin seit Mitte 2013 selbständiger Versicherungsvermittler und die Gesellschaft möchte nun den Vertrag beenden. Ich bekomme eine monatliche Garantiezahlung, diese wird mir für die nächsten beiden Monate noch gewährt, danach wird der Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufgehoben, da der Außendienst für mich persönlich das völlig Falsche ist.
Nun stellt sich mir die Frage, ob es hier zu Problemen bei der ALG 2-Beantragung kommen kann, da der Vertrag ja in beidseitigem Einverständnis aufgehoben wird und mir nicht die Gesellschaft kündigt. Könnte mir hieraus ein Strick gedreht werden?
Ich habe noch für 11 Monate ALG1-Bezug aus der Ausbildung, bin verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn. Meine Frau hat keine Einnahmen.
Danke und viele Grüße,
Reysch