Hallo,
bekomme aus Steuererklärung 2013 139.- € zurück, in wie weit wird die Erstattung auf ALG 2 angerechnet?, wird die Rechnung Steuererklärung mit meiner Fr als Werbungskosten anerkannt. Erhalte seit Nov. 2013 zum Krankengeld aufstockend ALG 2 in Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau
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Das Geld wird in voller Höhe beim ALG 2 berücksichtigt als Einkommen.
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die Rechnung in Höhe von 82.-€ werden nicht als Werbungskosten angerechnet
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Nein, ein Steuerberater ist ja keine zwingende Notwendigkeit.
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Najaaa, der Teil für die Ermittlung des Einkommens aus einer Einkunftsart in dieser selbigen berücksichtigt, schon. Aber das eben auch nur hinsichtlich des zu Versteuernden Einkommens im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Und das in dem Jahr, in dem die Steuerberaterrechnung bezahlt wurde.
In Sachen ALG II aber - keine Chance.
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