Hallo,
Frage 1: Wenn sich meine Mutter (die keine Hartz4-Leistungen in Anspruch nimmt) und ich ein Gemeinschaftskonto zulegen würden, wo ihre Witwenrente, ihre richtige Rente, ihr Pflegegeld (weil sie jemanden pflegt) und meine Grundsicherung rauf geht und wir beide auf dieses Konto Zugriff haben und ich von diesem Konto nie etwas abheben werde, weil meine Mutter immer für uns beide einkauft (da wir in ein und dem selben Haus wohnen, dass meiner Mutter gehört), habe ich unter diesen Voraussetzungen dann Anspruch auf eine Grundsicherung?
Frage 1: Ja oder nein?
Wenn ja… Frage 2: Hätte ich diesen Anspruch auch dann noch, wenn mir meine Mutter außerdem noch eine Vollmacht über ihr Geldmarktkonto und über alle ihre Spareinlagen gibt und meine Mutter und ich mündlich vereinbaren, dass ich das respektieren muß, dass dieses Geld ihr gehört und ich von dieser Vollmacht nur dann gebrauch mache, wenn entweder ihr tot eintritt oder wenn Sie an Alzheimer, Demenz oder körperlich schwer erkrankt und keine Bankgeschäfte mehr tätigen kann?
Frage 2: Ja oder nein
(Die zweite Frage habe ich aus dem Grund gestellt, weil wir in einem sehr alten Renovierungsbedürftigen Haus wohnen und die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sich die besagten Schäden am Haus verschlimmern könnten, sodass diverse Reparaturen vorgenommen werden müssen, die die gesamten Ersparnisse meiner Mutter verschlingen könnten.
…und weil diese Reparaturen theoretisch zu einem Zeitpunkt fällig werden könnten, wo meine Mutter eventuell aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich darum zu kümmern, wäre es für mich recht wichtig zu wissen, ob ich bei einer Vollmacht immer noch Anspruch auf Grundsicherung hätte, solange ich von der Vollmacht keinen Gebrauch machen würde.)
LG Jemand