Hallo.
Ich stehe momentan vor einer Frage die ich nicht selbst durch Gesetzestexte beantwortet bekomme.
Wenn ich angenommen ca .1 Jahr AU geschrieben bin, momentan ungekündigt , anschließende Kündigung erhalte,
Wie berechnet sich in dem Fall das Arbeitslosengeld1.? Wird nach dem Krankengeld berechnet oder nach dem vorherigen
Bruttogehalt? ALG Anspruch wuerde für 24 Monate bestehen.
Danke für Infos.
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Grundlage ist immer das erzielte Bruttoarbeitsentgelt, das Krankengeld ist nicht relevant (§ 151 SGB III). Zunächst wird vom Zeitpunkt des Aussscheidens aus dem Arbeitsverhältnis ein Bemessungsrahmen von ein Jahr rückwirkend gebildet. Wenn in diesem Jahr keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert (§ 150 SGB III). Wenn auch in diesen zwei Jahren keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zusammnekommen, erfolgt die Bemessung fiktiv nach § 152 SGB III. Grundlage ist dann eine Pauschale in Abhängigkeit von der Qualifikation.
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Danke für die Antwort, bin schon sehr lange ungekuendigt in der Firma, gehe aber schleichend an dem Beruf kaputt, , bin 61 und will einfach nicht mehr.Es hilft nix vor der Rente ein Meter unter der Erde zu sein, verdiene gut, was bei einem Berufskraftfahrer im Fernverkehr selten ist, daher auch die Frage von mir.
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