Hallo.
Im Arbeitsvertrag meines 450-Euro-Jobs ist lediglich ein Stundenlohn geregelt, aber keine Arbeitszeit. Im Januar 2015 gab es absolut nichts zu tun. Ahnungslos habe ich entsprechend 0 Stunden Arbeit eingetragen.
Der Einkommensnachweis über 0 Euro liegt nun dem JC vor. Der SB schickte mir daraufhin folgende Nachricht:
"Ausweislich Ihrer jüngsten Einkommensbescheinigung haben Sie im Januar 2015 nicht gearbeitet. Dies könnte eine Pflichtverletzung im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr.1 SGB II darstellen. Danach verstößt ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II gegen seine Pflichten, wenn er eine zumutbare Arbeit aufgibt (Absatz 1 Nr. 2) bzw. sein Einkommen in der Absicht vermindert, die Voraussetzungen für die Erhöhung des Arbeitslosengeld II zu erhöhen."
Es beschleicht mich das Gefühl, dass es mit der simplen schriftlichen Antwort "gab nix zu tun" nicht getan ist. Bei wem liegt der schwarze Peter? Hätte mich der AG trotz 0 Stunden irgendwie entlohnen müssen? Oder muss der AG die fehlende Arbeit bestätigen? Kann jemand Tipps geben?
Danke und Gruß