Hallo...
ich bin total verzeweifelt und ich hoffe das mir vllt jemand weiterhelfen kann...Zu erst ich arbeite seid 2009 in einen festen Arbeitsverhältnis (Betreuerin von Kindern...12 Std die Woche...auf Lohnsteuerkarte)..
Ich habe vor 3 Jahren meinen Mann kennengelernt ich wohnte zu diesen Zeitpunkt in Gelsenkirchen und er in Hemer (eine strecke 78km entfernung)...Nach 1 Jahr fragte er mich ob ich ihn heiraten wollte was ich natürlich wollte :-)... Da er seinen lebenmittelpunkt in Hemer hat und auch dort einen sehr gut bezahlten Job war es keine Frage das ich mit meinem Sohn nach Hemer ziehe und war auch voller zuversicht das ich dort schnell was finden würde. Also nahm ich die pendelei erstmal in Kauf.... Leider habe ich nun immernoch nichts gefunden und die Spritkosten fressen uns mittlerweile auf. Fast mein komplettes Gehalt geht für Benzin drauf. Hinzu kommt daß dass Finanzamt auch wegen der Kilometerpauschale (5 Tage die woche 3knapp 3std arbeiten also beide Strecken knapp 160 km)totalen ärger macht.
Nun meine Frage...
Bekomme ich eine Sperre von 12 Wochen wenn ich selber Kündige??? Wie gesagt mein Gehalt geht fast komplett drauf...und ich schreibe bewerbungen ohne ende..Beim Arbeitsamt war ich auch schon,da warte ich seid 2 Wochen auf rückmeldung...
Über Info's würde ich mich freuen
LG
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Sperre: ALG I: Ja. Die kommt im Falle der Eigenkündigung.
Beim Finanzamt sehe ich kein Problem. Wohnort und Arbeitzsort sind ja dokumentiert. Es gibt aber nur die Entfernungspauschale je Arbeitstag. Ist aber bekannt.
Bevor du kündigst, würde ich beim Chef mal nachfragen, ob es nicht eine Aufwandsentschädigung gibt. Nennt sich steuerfreien Zuschuss zu Werbungskosten. Argumentieren kannst du dann natürlich mit den anfallenden Werbungskosten. Und, natürlich erst einmal darüber reden, daß sich u.U. die Arbeit finanziell nicht mehr lohnt.
Daß du zu deinem Mann ziehst (ihr hab ja geheiratet, oder?), ist ein wichtiger Grund dafür, daß du privat von deiner Arbeitsstelle weggezogen bist. Das gilt auch hinsichtrlich des Finanzamtes. Die WK- Kilometerpauschale muß anerkannt werden.
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