Hallo,
Bin jetzt 51 Jahre alt. Habe immer in Deutschland gearbeitet. Bis Mitte September 2012. Da habe ich meinen Job gekündigt. Habe mich aber damals nicht Arbeitslos gemeldet, sondern bin ins Ausland gezogen. Jetzt habe ich vor zurückzukommen. Habe ich nach der langen Abwesenheit aus Deutschland Anspruch auf ALG1 ? Und wenn ja wie hoch ist mein Anspruch ? Und wie lange ?
Während meinem gesamten Berufsleben war ich zwei mal Arbeitslos gemeldet. Zusammengerechnet ca. 3-4 Monate.
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Nein, du hast keinen Anspruch auf ALG 1.
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Und wieso soll er nach einem erfüllten Berufsleben in Deutschland keinen Anspruch darauf haben??
Denke mal er hat währenddessen genauso Arbeitslosengeld und Steuern bezahlt hier! -
Weil in den letzten 2 Jahren keine 360 Tage Versicherungspflicht bestanden haben? Würde dir das als Grund ausreichen oder hast du auch was konstruktives beizutragen? Irgendeine Ahnung vom SGB III, die du einbringen kannst?
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Also ich sehe das anders:
Laut § 161 Abs 2 SGBIII erlischt ein Anspruch nach 4 Jahren.
Da der TE bist September 2012 ununterbrochen gearbeitet hat, ist die Verjährungsfrist (Febr. 2011 bis Sept. 2012) von 4 Jahren noch nicht eingetreten. Er hat seinen rechtlich zustehenden Anspruch auf ALGI bisher nicht beansprucht. Innerhalb der betreffenden Zeit die innerhalb der Verjährung liegt, sind weit mehr als 360 Tage (2. Anspruchsvoraussetzung) gearbeitet worden.
Somit sehe ich hier einen Anspruch auf ALGI. Wer seinen Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist geltend macht, bekommt ALGI.
Gruß
Ernie -
Das kannst du gern anders sehen. Die 4 Jahre könnte er in Anspruch nehmen, wenn er sich vor Verlassen Deutschlands mind. einen Tag arbeitslos gemeldet hätte. Denn er muss ja erstmal "entstanden" sein, damit man ihn innerhalb von 4 Jahren wieder aufleben lassen kann. Entstehen tut er nicht, indem man earbeitet hat, entstehen tut er, wenn man sich arbeitslos meldet und ALG 1 beantragt. Hat er aber lt. seinem Beitrag damals nicht.
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Dazu kann ich folgendes zufügen. Ich gehe noch ein wenig weiter zurück. Habe bis 31 Dezember 2011 gearbeitet und habe dann von meinen Ersparnissen bis Juni oder Juli gelebt. Danach hatte ich mich für 1 - 2 Monate arbeitslos gemeldet. Dann habe ich von Mitte August bis Mitte September gearbeitet. Danach erst bin ich ohne mich Arbeitslos zu melden ausgewandert.
Ab wann hat die 4-Jahresfrist begonnen ?
Bis wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden ?Hier mal ungefähr meine Laufbahn:
1980 - 1982 Lehre
1982 - 1989 gearbeitet
1989 ca. 5 Tage arbeitslos gemeldet gewesen
1989 - 2005 gearbeitet
2005 ca. 5-6 Wochen arbeitslos gemeldet gewesen
2005 - Ende 2011 gearbeitet
Anfang 2012 bis Juni oder Juli Auszeit genommen.
Juni oder Juli 2012 Arbeitslos gemeldet bis Mitte August. -
Hallo Buddy,
bedeutet bei Dir arbeitslos gemeldet zu sein auch Arbeitslosengeld 1 bezogen zu haben?
Die 4-Jahresfrist betrifft einen bereits festgestellten Anspruch auf ALG 1.
Wenn ja, dann schaue doch mal in den letzten Bescheid, dort sollte auch etwas zu den Anspruchstagen (evtl. Restanspruch) drin stehen.dms
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Ja als ich arbeitslos gemeldet war hatte ich auch ALG 1 bezogen. Aber ab Mitte August 2012 hatte ich mich wieder arbeitend gemeldet. Und als ich Mitte September selbst gekündigt hatte, hatte ich mich nicht wieder als arbeitslos gemeldet sondern bin ausgewandert.
Bescheide habe ich nicht mehr.
Ich habe mich am letzten Mittwoch schon mal vorsorglich online beim Arbeitsamt auf deren Jobportal gemeldet dass ich voraussichtlich ab April bei denen vorsprechen werde. Ich habe auch sofort eine Bestätigungs- Mail bekommen. Und in meinem Profil bei der Jobbörse war meine Meldung auch in der Postbox ( Protokoll ) registriert. Aber einen Tag später war die Postbox leer. Die Bestätigungs- Mail war auch nur automatisch erstellt worden so dass ich nicht rückfragen kann.Buddy
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