zusammen ziehen auf Probe

  • Hallo. Mein Freund und ich wollen gerne zusammen ziehen.
    Jedoch wollen wir erstmal nur in eine kleinere Wohnung um zu sehen ob es überhaupt funktioniert.


    Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, komme aber auf keine richtige Lösung für meine Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt.


    Ich bin noch in der ausbildung, mein Freund ist fertig und verdient schon Geld.


    Ich selber verdiene ca 700 euro. Habe ich Anspruch auf Wohngeld und auf zumindest eine Teilübernahme der Erstaustattung?


    Ich habe oft gelesen das dies warscheinlich geht wenn es das 'model auf probe' ist und man Punkte wie z.b. getrennte Kontoführung beachtet. Allerdings blicke ich bei dem juristendeutsch wie z.b Bedarfsgemeinschaft nicht ganz durch. Eine eheähnliche Beziehung führen wir nicht, da dafür Punkte wie gemeinsames Kind oder Kontoführung zu treffen müssten.


    Danke :-)

  • Als Auszubildende bist du von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen. D. h. du bekommst auch keine Erstausstattung. Du kannst aber BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Die ist allerdings abhängig vom Einkommen deiner Eltern. Dafür musst du auch erstmal eine Wohnung haben. Auch spielt das Einkommen eine Rolle. Wenn du noch keine 25 bist, bekommst du ja auch noch Kindergeld. Du kannst doch sicherlich deine Möbel von zu Hause mitnehmen.

  • Danke für die antwort. Möbeltechnisch mache ich mir keine großen sorgen, jedoch was Haushaltsgeräte wie z.b. Waschmaschine angeht. Da wir uns überall reinteilen wollen.


    Würde denn dem Wohngeld etwas entgegen stehen?

  • Ja, auch das bekommt man nicht, wenn man BAB bekommen kann. Wobei bei 700 Euro Azubilohn da sicherlich nicht viel rauskommt. Außerdem kennt das Wohngeldrecht m. W. n. kein Zusammenleben auf Probe. Das hast du aus den "HartzIV" Gesetzlichkeiten entnommen. Die treffen aber eben auf dich nicht zu.