Ich war ursprünglich für drei Jahre berentet bis Ende Mai 2015. Da ich einen 17 jährigen Sohn habe, der allerdings noch zur Schule geht, bekomme ich Sozialgeld nach SGB II. Nun hat die Rentenversicherung die Rente verlängert bis 30.04.2032. Daher wurde mir heute mitgeteilt, dass ich jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII stellen müsse, mein Sohn aber weiter Sozialgeld bekäme. Ist das so korrekt? Mir wurde früher mitgeteilt, dass ich Sozialgeld nur bekomme, weil mein Sohn bei mir wohnt. Warum nun diese Umstellung, da sich ja an der Wohnsituation nichts geändert hat.
Außerdem wurde mir mein Sozialgeld in diesem Monat noch nicht ausgezahlt, weil das 4 Augen Prinzip nicht funktioniert hat. Was kann ich da machen?
Und mein Sachbearbeiter ist immer noch der festen Überzeugung, dass ein erwerbsunfähiger Sozialgeldempfänger keinen Freibetrag bei Zuverdienst hat, obwohl ich ihm schon ein entsprechendes Gerichtsurteil vorgelegt habe und den Ausschnitt aus der Wissensdatenbank, der Sozialgeldempfänger den Sozialhilfeempfängern gleichstellt. Es wäre im Team darüber gesprochen worden und alle wären der Überzeugung, dass es keinen Freibetrag gäbe. Natürlich spielt das jetzt keine Rolle mehr, da ich ja Sozialhilfe bekommen soll, aber auch andere Menschen sind ja davon betroffen, wie kann man das Amt aufklären?