Hallo an alle ForenleserInnen,
habe ein Anliegen, bei dem ich nicht weiss, wie ich am besten damit umgehen soll.
Nach Trennung und Scheidung von meinem Mann in 2012 beziehe ich seitdem ALGII. Nun wurde im Herbst 2014 das ehemals gemeinsame Haus verkauft und ich werde in einigen Wochen meinen Anteil am Erlös erhalten. Meine aktuellen ALGII-Leistungen laufen Ende März 2015 aus und müssten dann per Antrag verlängert werden. Da ich durch den Erlös aber nicht mehr hilfsbedürftig bin, werde ich keine Verlängerung beantragen und meinen Lebensunterhalt einige Monate selbst bestreiten und mich auch selbst versichern. Ich in auch auf der Suche nach Arbeit, jedoch waren die Bemühungen bis jetzt noch ohne Ergebnis.
Meine Frage ist, wenn ich weiterhin noch keine Arbeit gefunden habe und ich mich dann wieder beim Amt melde und einen neuen Antrag stelle - wann kann ich das frühestens tun? Ich habe auch gelesen, dass es ein Schonvermögen gibt, welches bei Antragstellung nicht angerechnet werden darf. Wenn ich aus dem Verkaufserlös des Hauses nur noch dieses Schonvermögen besitze und ich dann den Antrag stelle, dann sollte es eigentlich keine Probleme geben? Oder kann das Amt beim Neuantrag Auskunft darüber verlangen, wie dieses Schonvermögen entstanden ist und Nachweise verlangen, was mit dem anderen Geld geschehen ist? Ich denke, das Amt muss doch eigentlich nur die aktuelle, bei Antragstellung herrschende Situation sehen und prüfen und da habe ich nun mal nur noch dieses Schonvermögen....
Wer kann mir hier weiterhelfen, damit ich nichts falsch mache?
Vielen lieben Dank!
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da siehste einiges falsch. man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. genau das hast du aber vor. also vergiss es. und wenn du in nahezu 2 1/2 jahren keine arbeit gefunden hast, wird das auch die nächsten hundert jahre nichts.
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