Meine Tochter, 25Jahre, allein erziehend, ist mit ihrem Kind wieder zu uns gezogen. Sie und ihr Sohn haben jeweils ein eigenes Zimmer. Ansonsten wird der Rest gemeinsam genutzt.
Sie bezieht zurzeit Hartz 4. Mein Mann arbeitet auf dem Bau und hat seit Anfang Dezember Schlechtwetter, ich habe eine 50% Stelle.
In ihren Anträgen auf Hartz 4 haben wir den Antrag auf Zuschuss für Heizkosten/ Strom/Wasser/Essen gestellt, der abgelehnt wurde.
- Meine Fragen: wieso gibt es da keinen Zuschuss obwohl sie eigentlich eine eigene Familie hat. Müssen wir auch jetzt noch uneingeschränkt für sie und ihr Kind sorgen?
Wohnungen zu bekommen ist hier im Ort fast unmöglich. In einen anderen Ort kann sie nicht ziehen, da ansonsten keiner auf das Kind aufpassen kann wenn sie sich jetzt eine Arbeit sucht. Zudem besucht ihr Sohn den hiesigen Kindergarten. Die Wohnung, die sie hätte bekommen können, die wurde ihr nicht bewilligt, da diese in Feriendorf liegt.
- Wie sieht es mit Zuschuss/Übernahme für die Kosten für einen Führerschein aus?
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank schon mal .
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Deine Tochter und ihr Sohn sind eine eigene BG und müssen als diese einen kompletten Hartz IV-Antrag stellen. Ihr könnt mit ihr einen Untermietvertrag abschließen. Dann bekommt sie auch Miete und Nebenkosten.
Für den Führerschein sehe ich schwarz. Es sei denn, sie besucht eine Maßnahme des JC, bei dem der Führerschein gemacht wird. Sowas gibt es.
Wie alt ist denn ihr Kind überhaupt? Der Vater des Kindes ist der Kindsmutter und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Der Kindsmutter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und dem Kind bis zur Beendigung der 1. Ausbildung.
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Danke Birgit63
Der Vater des Kindes arbeitet nicht, hat nie gearbeitet, wird auch niemals arbeiten. Von daher kein Unterhalt.
Den Hartz 4 Antrag hat sie bereits bei 3 verschiedenen Mitarbeitern ausgefüllt und abgegeben. Auch bezüglich anteilige Wohn- und Heizkosten. Diese wurden allerdings abgelehnt.
Können wir auch einen Untermietvertrag mit ihr machen obwohl sie keine komplette Wohnung hat? Bad und Küche wird nämlich gemeinsam genutzt. -
Die Tochter und das Kind haben ohne wenn und aber Anspruch auf Hartz4 abzüglich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Auch besteht zweifelsfrei ein Anspruch auf Übernahme der akteiligen Wohnkosten, sofern diese angemessen sind.
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Ihr könnt einen Untermietvertrag machen oder aber eine Kostenbeteiligung.
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Hallo,
deine Tochter sollte sich an eine Erwerbsloseninitiative wenden. Dort kann man Beratung und Unterstützung bekommen.
wevell
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