Hi,ihr Lieben ,
ich brauche mal eure Hilfe.
Wir haben für unseren Vermieter eine Bescheinigung bekommen,das die Miete angemessen ist und die Kosten übernommen werden.
Soweit so gut.
Nun steht da aber in fett gedruckt drauf :
Ich weise daraufhin dass eine Berücksichtigung von Unterkunftskosten (Grundmiete und Nebenkosten) über den absoluten Miethöschstbetrag von 622,60 Euro nicht möglich ist.
Dieses gilt auch für Nebenkostennachforderungen und Mieterhöhungen.
Verstehe ich das jetzt richtig das es dann nicht mehr möglich ist eine Nebenkostenabrechnung einzureichen und erstattet zu bekommen?
Kaltmiete 450Euro ,172 Nebenkosten für 3 Kinder und 2 Erwachsene.
Heizkosten werden seperat gezahlt.
Lg