Überbrückungsgeld

  • Hallo Forengemeinde,
    hatte vorher schon mal ein Thema wo ich erwähnte das ich im Juli 2015 durch die 63er Regelung in Rente gehen werde.
    Das Problem ist natürlich das die Rente für Juli erst zum Ende des Monats gezahlt wird. Da ich natürlich nicht den ganzen Juli ohne Geld auskommen kann, muß ich den Juli auch noch Hartz IV beziehen. Das heißt das ich das Hartz IV natürlich zurück zahlen muß da die erste Rente noch im Juli aufs Konto kommt.
    In meinem damaligen Beitrag wurde mir immer erklärt das das so ist. Aber keiner hat mir mitgeteilt das ich Überbrückungsgeld beantragen kann, wobei ich dann den Hartz IV Satz in 6 Monatsraten zurückzahlen kann.
    Habe ich in einem anderen Forum erfahren.
    War euch das denn nicht bekannt?


    MfG
    mani

  • Hallo,


    mir war das "Überbrückungsgeld" nicht bekannt. Warum in 6 Raten rückzahlbar? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


    wevell