Hallo,
ich bin im Besitz einer Rechtsschutzversicherung.
Durch den Erhallt von ALG 2 ist es nur unter sehr starken Einschränkungen möglich den jeweiligen Beitrag zu erbringen.
Nun möchte ich wissen ob es notwendig die Rechtsschutzversicherung aufrecht zu erhalten?
Danke für die Antwort.