Miete Rückzahlung

  • Hallo,
    bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann!
    Ich selbst bin Hartz4 Empfänger und hatte bis vor kurzem in Bremen gewohnt. Nach Absprache mit dem Amt, bin ich in eine anderes Bundesland verzogen. " Das Amt war informiert und die Wohnungskündigung bekannt"
    Die Miete wurde direkt an den Vermieter überwiesen! Etwa einem Monat nach meinem Umzug wurde mir mitgeteilt, dass die Miete noch einen Monat nach meinem Umzug weiter gezahlt wurde.
    Da ich hierüber keine Information hatte, wann und wie lange gezahlt wurde, sehe ich mich hier nicht in der Schuld.
    Die Behörde verlangt nun aber die Überzahlung von mir zurück?!


    Ist das Rechtens, da ich doch kein Zugriff und Überblick auf die Zahlung hatte???


    Vielen DANK


    Ralf :-)

  • wenn Du nachweisen kannst, das das Amt über diese Situation frühzeitig Bescheid wußte, mußt Du selbstverständlich die Rückzahlung NICHT durchführen. Hier hat das Amt SEINEN Fehler selbst auszubügeln und die zuviel gezahlte Miete vom Vermieter selbst zurückzufordern.


    Gruß
    Ernie