Hallo,
Ich bin Österreicherin und seit Dezember 2014 bin ich in Deutschland. Wohne bei meinem Freund und er ist beschäftigt.
Bitte um Info ob ich Anspruch habe auf Unterstützung.
Danke für Infos!
Lg
Hallo,
Ich bin Österreicherin und seit Dezember 2014 bin ich in Deutschland. Wohne bei meinem Freund und er ist beschäftigt.
Bitte um Info ob ich Anspruch habe auf Unterstützung.
Danke für Infos!
Lg
Laut dem Sozialgesetzbuch II bekommen EU-Ausländer auf Arbeitssuche in Deutschland in den ersten drei Monaten nach Einreise keine Sozialleistungen. Danach wird geprüft, ob sie eine Arbeit gefunden haben oder ob sie keinen Job suchen. Einreise würde in deinem Fall heißen, seit wann du bei deinem Freund gemeldet bist. Wobei ich allerdings denke, dass man in eurem Fall gleich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und somit das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird.
Wobei ich allerdings denke, dass man in eurem Fall gleich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und somit das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird.
Das glaube ich auch.