Hallo Forumsnutzer!
Meine Frage:
Wie lange rückwirkend kann das Amt die gekürzten Beträge zurückfordern (ich bekomme das Mietgeld auf mein Konto gezahlt)? Bisher meldete sich das Sozialamt nicht mehr, die Kürzung ist seit Monaten bekannt. Überlastet ist das Amt hier in der Gegend nicht, wenn es was zum Kürzen gibt, geschieht das oft innerhalb einer Woche, dann hat man normal immer einen Änderungsbescheid.
Zum Fall:
Ich habe mit Hilfe eines Beratungsscheines einen Anwalt aufgesucht, weil in dem Mietshaus, in dem ich wohne, erhebliche Mängel aufgetreten sind. Da der Hausbesitzer auf meine Schreiben nie reagiert hatte, informierte mein Anwalt diesen darüber, dass die Kaltmiete vorerst um 40% gekürzt wird, bis zur Beseitigung der Mängel. Nun kürze ich schon den vierten Monat die Miete, auch auf ein weiteres Schreiben meines Anwaltes hat der Hausbesitzer noch nicht reagiert.
Ich habe die Mietminderung dem Sozialamt vor dem ersten Abzug gemeldet und auch geschrieben, dass eventuell ein Teil zurückbezahlt werden muss, falls das Ganze vor Gericht ginge und dieses so entscheiden würde. Zudem habe ich einige Auslagen aufgrund der Mängel, darum bat ich, um Verrechnung dieser. Ich spare die gekürzten Beträge seither an. Vom Sozialamt kam bisher keine Mitteilung, die Miete wird weiterhin auf mein Konto gezahlt (Arbeitslosengeld 2 und Miete zusammen)
Viele Grüße
Clarence:)