Also ich muss zum 1.5.15. Hartz4 beantragen.
Habe letztes Jahr (10/2014) eine Steuerrückerstattung bekommen. Muss ich die angeben?
Mache in 05/15 wieder eine Steuererklärung, logischerweise für das rückwirkende Jahr, in dem ich nicht einen Tag arbeitslos war.
Muss ich das angeben? Das hat doch mit meiner kommenden Arbeitslosigkeit nichts zu tun und wenn es mir als Einkommen angerechnet würde, dann wäre ich ja doppelt bestraft, denn ich bekomme ja eigentlich etwas zurück, was ich zu viel bezahlt habe.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
PS: Noch eine Frage: ich bin voraus. nur 4 Monate arbeitslos mit Hartz4. man kann die Steuererklärung ja immer noch später machen. Kann ich mein Geld behalten, wenn ich die Steuererklärung nicht im "Hartz4- Zeitraum" mache?