Meldung/Leistungen von Bekanntem und dessen Kinder bei Alg II Bezieherin?!

  • Hallo an alle,


    ich bin in der Gruppe der ü25 Kandidaten beim Jobcenter.
    Seit 6 Jahren lebe ich alleine in meiner Wohnung.


    Nun möchte sich mein Bekannter bei mir anmelden und auch seine Kinder, die gerade frisch aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind.
    Wie läuft dies mit der Meldung beim Bürgerbüro? Gibt dieses an erster Stelle dem Jobcenter Meldung?
    Hab gelesen, dass man bis zu 3 Monate jemanden bei sich wohnen lassen kann ohne Meldung beim Vermieter zu machen. Ist dies richtig? Kann ich das bei meinem Fall anwenden?
    Er wird nicht mit den Kindern bei mir wohnen, nur die Adresse will er als Meldeadresse angeben, bis er für sich und seine Kinder eine Wohnung gefunden hat.
    Wenn das Jobcenter meldung bekommt oder ich dies angebe, kann ich es als WG angeben, ohne das mir Leistungen gekürzt werden oder für diese angerechnet werden? Ich möchte weiterhin als alleinlebende geführt werden. Er bezieht sein Unterhalt über Stellen bei Zeitarbeitsfirmen.


    Zweiter FAll:
    Mein Freund und ich wollten zusammen ziehen. Wie sieht es mit den Leistungen aus? Wir sind nicht verheiratet. Wollten mal probieren wie es mit uns funktioniert in den 4 Wänden ggf. für immer. Werde ich dann nicht mehr alls 100% angegeben und er als Partner mit 80%? muss er seine finanzen preis geben? Ist schon was länger her als ich solch einen Fall hatte und da war ich allerdings verheiratet.


    Es wäre sehr schön, mir auf diese FRagen zu antworten. Ich bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,


    aus der Schilderung des ersten Falles werde ich nicht ganz schlau.


    Er mit Kindern wohnt nicht bei dir, ihr seid eine WG, er sucht eine Wohnung???


    Das Bürgerbüro wird keine Meldung ans JC machen.


    Wenn dein Freund bei dir dauerhaft wohnt und ihr wirtschaftet nicht aus einer Kasse, seid ihr grundsätzlich noch keine BG. Die Miete wird anteilig gerechnet.


    Im Falle einer BG hat jeder einen Anspruch auf 90 % ( z.Z.: 360,00 € ).


    wevell


  • Guten Morgen,


    vielen Dank für die super schnelle Antwort.


    Also nochmal zum ersten Fall. Er ist momentan bei seiner Frau gemeldet, und möchte dort weg. Doch bis er eine andere Wohnung für sich und die Kinder gefunden hat, möchte er bei mir gemeldet sein inkl. seiner Kinder. Da ich Sorge um meine Leistungen habe, weil er arbeiten geht und ihc dafür aufkommen möchte, hab ich an die Möglichkeit gedacht, sich als WG zu melden, wenn dies dazu kommen sollte.
    Immerhin möchte ich ja auch mit meinem FReund zusammen ziehen also zumindest mal schauen wie es überhaupt ist mit uns zusammen unter einem Dach.
    Ich werde noch auf mögliche andere Antworten warten und mich mit beiden nochmal kurzfassen.
    Nochmals vielen Dank.

  • Hallo miteinander,


    danke euch für die Antworten! Es hat sich also nicht viel geändert, denn das egal welche Person es wird, das Jobcenter alle Angaben braucht, anrechnet und ich weniger Geld zur Unterstützung bekomme als zuvor (trotz der jeweiligen Arbeitsstellen der Personen).


    also ich war heute Vormittag bei der Meldebehörde, die sagte mir, Bekannter könne sich so einfach auch nicht mehr anmelden, neues Gesetz.
    War auch bei der Vermietungsgesellschaft, und die bittet für die Absicherung, dass er ab dato bis zu XY Monaten bei mir wohnt, danach eigene Wohnung hat.


    Mein Freund muss sich erst in den Mietvertrag aufnehmen lassen, um bei mir wohnen zu können. Daher wird es nun echt schwierig für mich. Wichtiger ist es meinen Freund bei mir zu haben, doch ich würde auch gerne meinem Bekannten und deren Kinder helfen. Sicherheit ohne Probleme sind mir lieber als das ich nach den wenigen Monaten wieder alles umändern muss oder sogar komplizierterer Ablauf ist, denn mein Freund muss ja auch noch sein Kram bringen und sich um die alte Wohnung kümmern, die erst Ende des Monats gekündigt werden kann.


    Falls einer aber doch noch weitere Infos für mich hat, kann gerne hier zu Wort kommen.