Hallo an alle,
ich bin in der Gruppe der ü25 Kandidaten beim Jobcenter.
Seit 6 Jahren lebe ich alleine in meiner Wohnung.
Nun möchte sich mein Bekannter bei mir anmelden und auch seine Kinder, die gerade frisch aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind.
Wie läuft dies mit der Meldung beim Bürgerbüro? Gibt dieses an erster Stelle dem Jobcenter Meldung?
Hab gelesen, dass man bis zu 3 Monate jemanden bei sich wohnen lassen kann ohne Meldung beim Vermieter zu machen. Ist dies richtig? Kann ich das bei meinem Fall anwenden?
Er wird nicht mit den Kindern bei mir wohnen, nur die Adresse will er als Meldeadresse angeben, bis er für sich und seine Kinder eine Wohnung gefunden hat.
Wenn das Jobcenter meldung bekommt oder ich dies angebe, kann ich es als WG angeben, ohne das mir Leistungen gekürzt werden oder für diese angerechnet werden? Ich möchte weiterhin als alleinlebende geführt werden. Er bezieht sein Unterhalt über Stellen bei Zeitarbeitsfirmen.
Zweiter FAll:
Mein Freund und ich wollten zusammen ziehen. Wie sieht es mit den Leistungen aus? Wir sind nicht verheiratet. Wollten mal probieren wie es mit uns funktioniert in den 4 Wänden ggf. für immer. Werde ich dann nicht mehr alls 100% angegeben und er als Partner mit 80%? muss er seine finanzen preis geben? Ist schon was länger her als ich solch einen Fall hatte und da war ich allerdings verheiratet.
Es wäre sehr schön, mir auf diese FRagen zu antworten. Ich bin über jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen