Leistung. ?

  • Hallo.ich bin bald 21 und lebe seit ich 11 bin in Heimen und seit ich 17 bin in eigener Wohnung. Bezog immer Sozialleistungen. Bin seit Dezember in die Nähe meiner adoptivmutter gezogen, ohne Erlaubnis des jobcenters. Und zwar von baden-würtenberg nach Bayern. Das jobcenter will mir für Dez keine Leistung gewähren. Habe ab Jan Arbeit .dreht sich nur um dez. Dürfen die mir die Leistung verwehren. ?

  • Naja.beim alten hatte ich zwar gesagt das ich in nächster zeit umziehen werde, aber nicht richtig abgemeldet. Beim neuen angemeldet. Die haben gesagt, da ich mich nicht ordnungsgemäß abgemeldet habe, zahlen die mir nichts. Den laufenden Bezug von bw muss ich nun komplett zurück zahlen. Das jobcenter Bayern weigert sich trotzdem mir für Dez was zu zahlen weil ich auch keine eigenständige abgeschlossene Wohnung habe.sondern Untermiete mit küchenbenutzung

  • Hallo,


    das neue JC hat Leistung ab Tag der erneuten Antragstellung zu erbringen. Eine eigene Wohnung ist dafür keine Voraussetzung ( siehe Obdachlose ).


    Damit eine ununterbrochene Zahlung der Leistung bei einem Umzug in einen anderen JC-Bereich sichergestellt ist, muss die Abmeldung zeitgleich mit der Bewilligung der Leistung durch das neue JC erfolgen. Solange ist das alte JC für die Zahlung zuständig.


    Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist unter anderem, das du für das zuständige JC täglich postalisch erreichbar bist.


    wevell

  • Hallo,


    ich glaube, dass die zuletztgenannte Auskunft falsch ist. Man kann ab dem 15. Lebensjahr Anträge stellen.


    Meiner Ansicht nach hilft dir die Nennung einzelner Paragrafen nicht viel. Hier findest du aber einen Teil Antwort auf deine Frage:


    http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377983.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377986


    Wenn du weiterhin Schwierigkeiten haben solltest, wende dich bitte an eine Erwerbsloseninitiative.


    wevell

  • Ich würde an deiner Stelle Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, das bringt dir Rechtssicherheit, schont deine Nerven, erspart dir Wege und erleichtert dir den Umgang mit dem Jobcenter. Ich gehe davon aus das du wie jeder andere deutscher Bürger Anspruch auf Rechtberatung hast
    Von meinem Rechtsempfinden steht dir das selbe Recht zu wie Ü25 und da gilt nach meinen Kenntnissen
    Leistungspflicht des Leistungsträgers
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a840d17101.php


    Ich denke nicht das sie das dürfen Punkt


    Vermutlich wird man im Jobcenter versuchen dich mit hohen Aufwand abzuschrecken von deinen Rechten gebrauch zu machen so das du wenn es für dich möglich ist auf dein Recht verzichtest, deshalb der Tip mit dem Rechtsanwalt der ist nicht so Zeitaufwendig, normal erledigt der alles für dich und ist wesentlich
    kompetenter und kommunikativer als das Jobcenter
    Wie Wevell schon schreibt die § werden dir nicht viel helfen und wenn die das nicht können glaube ich kann das die Arbeitlosen Intiative auch nicht,
    Ohne Autorität Zeugen usw sind so manche JCM schwer von Begriff vor allem wenn es darum geht Gelder einzusparen
    Viel Freude dabei die 11 Seiten zu studieren ich schätze dafür muss man gewillt sein oder sehr viel Engament besitzen.

  • Hallo,


    danke für den "wertvollen" Link aus dem Jahr 2008.


    Dort steht u.a.: "...muss der Leistungsträger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II...". Ich finde das aber nicht, was nun?


    wevell

  • wevell
    Deshalb ist es gut einen Anwalt Fragen zu können, der meistens die Zusammenhänge der Rechtssprechung besser deuten kann als Amateure wie wir.
    Ist jedenfalls meine Erfahrung das diese meist gut ausgebildeten Juristen eine ander Rechtsauffassung haben als JCM und Leute wie ich die sich hier tummeln,
    wie soll ich mir sonst die Ergebnisse erklären die ich habe wenn dieser aktiviert wird und wenn ich es auf deiner Weise versuche? Es gibt nit nur das ALGII man muss schon denke ich auch die allgemeine Rechtsprechung so gut es halt geht beherrschen.
    Ich denke mein Rechtsempfinden ist ganz gut ausgeprägt aber ich bin natürlich kein Fachmann, wenn du hier in der Lage bist Rechtberatung abzuliefern, viel vergnügen obwohl ich gehört habe das dies Illegal ist ich werde nicht petzen lerne mal schön weiter vieleicht klappt es dann auch mal einen juristen die Stirn zu bieten.