Hallo, ich beziehe Hartz4 und "wohne" seid vor kurzem in einer Pension. Habe jetzt eine Wohnung gefunden, wo ich ab Januar 2014 einziehen darf. Vorrausgesetzt ich bezahle die Miete selbst (Kein Vermieter will Hartz4, ausser du bist ein Weib). Die Wohnung ist günstig (<400€ warm) und unter dem Regelbedarf. Habe ich die Möglichkeit, dass das Amt die Miete an mich überweist und ich es den Vermieter? Ich würde auch jeden Monat die Quittung an das Jobcenter schicken. Möchte nur unbedingt die Wohnug haben und raus aus der Pension. Danke schonmal im vorraus.
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Hallo,
(Kein Vermieter will Hartz4, ausser du bist ein Weib)
Ich bin kein "Weib", stehe im ALG II-Bezug und habe eine Wohnung wie tausend andere Leistungsbezieher.
Die Miete hat nichts mit dem Regelbedarf zu tun, die Miete muss angemessen sein.
Normalerweise benötigt man die Zusicherung des JC vor Unterzeichnung des Mietvertrages.
Die Miete wird grundsätzlich an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
wevell
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Zitat
Die Miete wird grundsätzlich an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
oft wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. Es gibt ja immer ein paar Spezialisten, die das Geld lieber versaufen, als es an den Vermieter weiter zuleiten.
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oft wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. Es gibt ja immer ein paar Spezialisten, die das Geld lieber versaufen, als es an den Vermieter weiter zuleiten.
Ja, aber das muss das JC für jeden Einzelfall entscheiden. Die Überweisung an den Vermieter ist nur zulässig, wenn die Bedingungen des § 22 (7) SGB II erfüllt sind. Der Regelfall ist die Zahlung an den Leistungsberechtigten.
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bis vor einigen Jahren haben Berliner Vermieter nur unter diesen Bedingungen einen Mietvertrag mit Hartz4er gemacht. Heute können sie sich die Mieter aussuchen und sehr hohe Mieten verlangen. Da kann ein Bedürftiger ehedem nicht mithalten!
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(Kein Vermieter will Hartz4, ausser du bist ein Weib).
So würde ich das nicht ganz stehen lassen. Es ist eher so, dass Vermieter auf H4-Empfänger stehen, bei denen das Amt direkt überweist.
Was aber ungefähr hinkommt: Vermieter prüfen gerne nach, ob sich der neue Mieter in einem Insolvenzverfahren befindet.Was das selbst Bezahlen angeht: Zumindest im Jahr 2009 war das noch machbar (bzw. war es komplizierter, das Amt direkt bezahlen zu lassen), allerdings darf man nicht vergessen, dass das JobCenter aus irgendwelchen Gründen die Zahlungen gerne verzögert oder kürzt. Spätestens bei einer saftigen Nebenkostenabrechnung darf man sich auf Verzögerungen einstellen, was bei den heutigen Energiepreisen kaum zu vermeiden ist.
Kurz gesagt: Auf Dauer wird es deinem Vermieter auffallen. -
Ist das so?! Dann geh mal in eine beliebige Immobilienseite und suche als arbeitsloser eine Wohnung. Du kannst froh sein wenn dich irgendeiner ÜBERHAUPT anschreibt. Und dann ist es sowieso eine Ablehnung.
Tu das mal. Falls du in den nächsten 12 Monaten nicht fündig sein solltest, dann gib dir anstandshalber die Kugel und schreib hier nicht deine Halluzinationen rein.
"Die Vermieter stehen auf H4-Empfänger". Damit solltest du mal in eine Talkshow gehen. Und sage auch genau das was du hier von dir gibts.
Aber du solltest nicht deine Meinung ändern sobald die Kameras laufen!! Nicht das du dann Fakten aufzählst, wie z.b. das H4´ler wie Menschen 3. Klasse behandelt werden und NIEMAND sie haben will und Vermieter schon garnicht!!
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Also ich hatte kein Problem meine Wohnung zu finden. Scheinen also nicht alle Vermieter so zu denken
Warum dem Vermieter schon beim Anschreiben reinen Wein einschenken? Pah. Kannst du bei der Besichtigung immernoch machen. -
Hallo,
man muss keinen reinen Wein einschenken, man muss die Vermieterbescheinigung ausfüllen lassen.
wevell
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