Strom kosten für 4 Jahre von der Arge rückwirkend geltend machen

  • Ich habe in erfahrung gebracht, das die Arge es bewust verschweigt das die Stromkosten für die Heizung zu sätzlich tragen müssen.
    Da es nicht zum Lebensunterhalt gehört, sondern zu den Heizkosten.
    Da durch kann man sie für 4 Jahre zurück fordern,vom tage der Antrags einreichung an.
    Und zwar pro Person 3,75 Euro im Monat, rückwirkend für 4 Jahre geht soviel ich weiß nur bei Hartz 4 Entfängern.


    Und zwar mit hilfe des §44 SGB 10, es muß die bg nummer von der Arge drauf stehn.
    Und das es rückwirkend der letzten 4 Jahre geltent gemacht würd.
    Das es sich um die Stromkosten für die Heizung handelt, das sie nicht im Lebensunterhalt mit berechnet sind.
    Es sind 3,75 Euro pro Person das mal der Personen der Wohngemeinschaft.
    Dann mal 12 rechen ,und dann weiter 4 mal 12 dann kommt das ergebnis raus.


    Da muß die Arge rechnen es euch mit teilen und Zahlen.
    Sie werde es erst mal verweigern was ja bekannt ist, wieder spruch dann ein reichen dann gehs es durch.
    Es dauert aber ca 6- 8 Wochen bis es durch ist, ist ja bekannt das sie nicht die schnellsten sind wenns ums zahlen geht.

    Gruß Hansi

  • Hallo,


    ich glaube, dass dein gut gemeinter Ratschlag falsch ist.


    Stromkosten für die Heizung ( Betriebsstrom? ) wird nicht personenbezogen, sonder verbrauchsbezogen berechnet.


    Eine Rückwirkung des § 44 SGB X auf 4 Jahre ist im Rechtskreis des SGB II geändert worden auf 1 Jahr. Siehe dazu bitte § 40 Abs. 1 SGB II:


    " (1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr
    tritt."


    Das nennt sich "Überprüfungsantrag" und nicht Widerspruch.


    wevell

  • Außerdem ist der Betriebsstrom für Heizungen seit der EVS 2008 im Regelbedarf enthalten lt. der der Gesetzesänderung zur Erhöhung der Regelbedarfe zugrunde liegenden Bundestagsdrucksache.


    Zitat

    Zudem fallen bei Eigentümerhaushalten Ausgaben für Strom an, die als gesondert zu erbringende Kosten der Unterkunft zu bewerten sind (zum Beispiel Außenbeleuchtung, Umwälzpumpe). Gegenüber der Sonderauswertung EVS 2003 führt diese Berechnungsweise zu einem Anstieg der als regelbedarfsrelevant berücksichtigen Verbrauchs-ausgaben für Strom.“


    BT-Drs. 17/3404, S. 55/56

  • Vgl.:


    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173167&s0=EVS%202008&s1=Betriebsstrom&s2=&words=&sensitive=


    Zitat

    Die vom Kläger zusätzlich geltend gemachten Kosten für Betriebsstrom seiner Heiztherme sind vor diesem Hintergrund für Zeiträume nach dem 31.12.2010 mit dem Regelsatz abgegolten. Ein weiterer Anspruch im Rahmen der nach § 22 SGB II zu übernehmenden Kosten für Unterkunft und Heizung kommt nicht mehr in Betracht (so auch Schwabe in Zeitschrift für das Fürsorgewesen 2013, 6).

  • Turtle1972


    zum Thema Betriebsstrom:


    Zitat

    Neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R = juris Rn 15f).


    LSG NW - 26.03.2012 - L 19 AS 2051/11
    https://openjur.de/u/454645.html



    wevell

  • Finde den Fehler. Tipp:


    Zitat

    Der Kläger begehrt die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.02. bis 31.07.2008.


    (dein Urteil)


    Zitat

    Die vom Kläger zusätzlich geltend gemachten Kosten für Betriebsstrom seiner Heiztherme sind vor diesem Hintergrund für Zeiträume nach dem 31.12.2010 mit dem Regelsatz abgegolten.


    (mein Urteil).

  • Ok, der Betriebsstrom ( Zündfunken, Steuerung, Pumpe ) ist damit geklärt. Und der BATTERIESTROM ? Hatte mal 2 Batterien in der "Fern"steuerung, also in dem Teil, wo man im Wohnzimmer die Raumtemperatur bestimmen konnte. Modern und digital, mit verschiedenen Programmen. Eben nicht so eine alte batterielose Drehscheibe mit dem Temperaturbereich 5° - 30° .
    Nein, ich wäre nicht für 2 Batterien bis zum BSG gerannt.
    Irgendwer wird das aber sicher mal machen.

  • So ich habe heute bescheit bekommen von der Arge.
    Das die Arge nach § 40 Absatz 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 44Absatz 4 des SGB10 geltent gemacht werden.
    Unter berücksichtigung der Stromkosten für den Betieb der Gastherme.
    So mein schrieftlicher Bescheit.
    Pro Person wird 1,83 Euro bewilligt, nach Überprüfung das dauert ca 4- 6 Wochen.
    Ich würde es nicht verschenken, man wird als Hartz4 Entfänger so wie so beschiessen.