Ich habe in erfahrung gebracht, das die Arge es bewust verschweigt das die Stromkosten für die Heizung zu sätzlich tragen müssen.
Da es nicht zum Lebensunterhalt gehört, sondern zu den Heizkosten.
Da durch kann man sie für 4 Jahre zurück fordern,vom tage der Antrags einreichung an.
Und zwar pro Person 3,75 Euro im Monat, rückwirkend für 4 Jahre geht soviel ich weiß nur bei Hartz 4 Entfängern.
Und zwar mit hilfe des §44 SGB 10, es muß die bg nummer von der Arge drauf stehn.
Und das es rückwirkend der letzten 4 Jahre geltent gemacht würd.
Das es sich um die Stromkosten für die Heizung handelt, das sie nicht im Lebensunterhalt mit berechnet sind.
Es sind 3,75 Euro pro Person das mal der Personen der Wohngemeinschaft.
Dann mal 12 rechen ,und dann weiter 4 mal 12 dann kommt das ergebnis raus.
Da muß die Arge rechnen es euch mit teilen und Zahlen.
Sie werde es erst mal verweigern was ja bekannt ist, wieder spruch dann ein reichen dann gehs es durch.
Es dauert aber ca 6- 8 Wochen bis es durch ist, ist ja bekannt das sie nicht die schnellsten sind wenns ums zahlen geht.
Gruß Hansi