Möchte kurz mein Problem schildern. Habe gestern am 8.12.14 einen Arbeitsvertrag für geringfügigbeschäftigte/450,-Euro) unterschrieben. Heute bin ich gleich zum Amt und hab es denen mitgeteilt, denn ich möchte ja kein Ärger haben wenn ich es später gemacht hätte. Den Arbeitsvertrag bekomme ich von der Firma erst in ca 2 Wochen zugeschickt.Muss dazu sagen, den ersten Lohn und Lohnabrechnung bekomme ich erst zwischen dem 15 und dem 20 Januar 2015. Ich fragte die Bearbeiterin ob ich da jetzt Ende Dezember mein volles Hartz4 bekomme.Sie sagte nein, die 450 euro werden gleich voll angerechnet. ich sagte das darf doch nicht sein, da muss ich quasi mit dem was übrig bleibt (wären um die 110 Euro) bis zum 20 Januar 15 auskommen, wo ich davon noch strom und Telefon zahlen muss.Sie begründetet das so, das ALG 2 im vorraus gezahlt wird und ich ja im Januar geld bekommen würde. Ja trotzdem hänge ich doch da 3 wochen in der Luft. Nun versteh ich auch warum viel Hartz4 Empfänger nicht arbeiten wollen sprich nebenjob usw. Weil es Probleme gibt und man deshalb kein Geld bekommt und warten muss bis der erste Lohn gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, gibts da irgendwas das man trotzdem sein Geld bekommt? lg Manu
-
-
Erstmal werden von 450 Euro ja nur 280 Euro angerechnet, so dass du mehr als 110 Euro bekommst. Und dann kannst du, wenn du möchtest, den Restbetrag als Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen.
-
Richtig. War in meinem Fall genauso und, wenn man sich vernünftig artikuliert, auch überhaupt kein Problem.
-
Danke für Deine Antwort, aber die Miete wird weiterhin übernommen? Oder muss ich mir da jetzta uch gedanken machen? lg
-
Die KdU sind in dem Fall nicht betroffen.
-
na da bin ich ja beruhigt, danke
-
Hi Leute,
es ist aber leider so,daß die Nachberechnung mittlerweile nicht mehr monatlich gemacht wird wie vorher. Ich musste monatlich meine Lohnabrechnung einreichen und wurde nachberechnet. Die Nachberechnung findet jetzt erst zum Ende des Bewilligungszeitraumes statt. Nach Verdienst kann es sein das ich erst nach 6 Monaten den zuviel einbehalten Lohn erstattet bekomme.MfG
mani -
Hallo,
das sollte die normale Vorgehensweise sein. Ausgehend vom Verdienst der letzten 6 Monate wird der Durchschnittsverdienst berechnet und ein vorläufiger Bescheid erlassen.
wevell
-
Hi Leute,
es ist aber leider so,daß die Nachberechnung mittlerweile nicht mehr monatlich gemacht wird wie vorher. Ich musste monatlich meine Lohnabrechnung einreichen und wurde nachberechnet. Die Nachberechnung findet jetzt erst zum Ende des Bewilligungszeitraumes statt. Nach Verdienst kann es sein das ich erst nach 6 Monaten den zuviel einbehalten Lohn erstattet bekomme.MfG
maniDas ist falsch!!
Es ist zwar richtig, das man einen Durchschnittsverdienst festlegen kann und nach 6 Monaten verrechnet, aber grundsätzlich erstmal einen viel zu hohen Verdienst zu verrechnen und dann erst nach 6 Monaten nachzuzahlen ist nicht möglich. Sobald sich der Durchschnitt erheblich ändert, muß SOFORT beu verrechnet werden. Ansónsten wäre ja eine monatelange Unterdeckung trotz Verdienst möglich, das ist rechtswidrig.
WENN im voraus Verdienste angerechnet werden, bevor die Zahlung eingeht, Beispiel:
Anrechnung Verdienst am Monatsanfang, Auszahlung Verdienst Ende des Monats, MUSS das Jobcenter SOFORT auf Antrag ein Darlehen gewähren!! (Leistungspflicht des Leistungsträgers = Es MUSS am Anfang des Monats MINDESTENS der Regelsatz plus Mietkosten zur Verfügung stehen, eine Unterdeckung ist NICHT erlaubt).
Ich weiss zwar, das massenhaft Jobcenter nicht so vorgehen, das sind aber alles vorsetzliche Körperverletzungen!!
Wie soll ich ein Kind am 1. des Monats ernähren, wenn das Jobcenter das Geld, was am 31. des Monats eingeht, verrechnet?
Je mehr man verdient, je weniger hat man zur Verfügung?Gruß
Ernie -
Wenn im vorraus etwa klar ist, wie viel erwirtschaftet wird, kann man die LA darüber in Kenntnis setzen und die geht dann davon erstmal aus.
Ansonsten bleibt offen, Überprüfungsantrag zu stellen. -
-
Hallo,
Wie soll ich ein Kind am 1. des Monats ernähren, wenn das Jobcenter das Geld, was am 31. des Monats eingeht, verrechnet?
Antwort: Indem man am Monatsersten das Geld nimmt, was man einen Tag zuvor erhalten hat.
Was dort beschrieben wurde, trifft bei der ersten Lohnzahlung bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu (Überbrückungsdarlehen).
wevell
-
So nun ist das eingetroffen worüber ich hier anfangs geschrieben habe. bekomme nun vom amt am 31. 12. 14 , 489 euro überwiesen, weil ja die 450 euro schon voll mit angerechnet werden, obwohl ich erst am 20 januar das erste mal geld bekomme. bei den 489 euro ist meine miete von 370 euro enthalten, bleiben 110 euro von den ich strom 41 euro und telefon 30euro zahlen muss. wie kommt man denn mit 40 euro über die runden 3 wochen lang..nee ich versteh die welt nicht mehr.ich bereue es schon den job angenommen zu haben. selbst wenn es am 20. neu berechnet wird, habe ich trotzdem fast kein geld über 3 wochen. ich fnd das ne sauerei.
-
Hallo,
wie anfangs schon geschrieben wurde, beantrage ein "Überbrückungsdarlehen".
wevell
-
wann sollte ich das denn beantragen? die bearbeitungszeit beträgt ja hier schon 3 wochen. bis dahin bekomme ich ja dann das geld.
-
Hallo,
dazu wurde dir schon am 09.12. geraten. Ansonsten nachfragen, ob du auf das Darlehen einen Vorschuss bekommen kannst.
wevell
-
aber sag mal , du hast geschrieben von meinem hartz4 werden 280 euro angerechnet also abgezogen. haben die sich da vertan , denn mir wurden nur 119 euro gezahlt und nicht die 170?
-
Regelsatz ab 1.1.15 = 399€ - 280€ (maximalanrechnung) = 119€. Das ist soweit rechtens.
Der Tipp mit dem Überbrückungsdarlehen ist nicht neu und jetzt sehr heiß.
280€ werden auf die Regelleistung angerechnet, nicht auf deinen Verdienst. Die 170€ sind der (maximale) Freibetrag beim simplen Minijob. -
Hallo,
Regelbedarf 2015= 399 minus 280 anrechenbares Einkommen = 119,00 € Anspruch ist richtig
wevell
-
ok danke nun blick ich langsam durch, also is das mit den 119 euro in ordnung.danke nochmals
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
(u25) 160 oder 400 Euro Job? 4
- horstjuergen
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 8,4k
4
-
-
-
-
[Aufstocker] Übernahme von Verlusten ? 5
- BMN
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 9,7k
5
-
-
-
-
[Aufstockerin] Zuweisung nach § 16c SGB II 8
- BMN
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 13k
8
-
-
-
-
1 € Job anstatt Nebenverdienst? 3
- MonaLisa8
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 6,1k
3
-
-
-
-
1 Monat Arbeitsstelle 6
- gedankenkosmos
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 7,9k
6
-