Liebe Forumgemeinde,
ich bin neu hier und bräuchte bitte in einigen Fragen eure Hilfestellung. Möchte
mich euch einmal kurz vortsellen. Ich heiße Andi, bin 41 Jahre jung und seid
2008 selbständig. Leider läuft mein Gewerbe aufgrund von gesundheitlichen
Problemen immer schlechter. Wohlmöglich muss ich 2015 aufstockend Hartz 4
beantragen.
Über die meisten offenen Fragen habe ich mich bereits im Internet informiert.
Eine Frage konnte ich leider nicht genzlich klären. Vieleicht kennt sich einer
von euch damit besser aus und kann mir helfen.
Eine Kundin hat mir über einen Schenkungsvertrag ihr Haus geschenkt. Das
Haus ist ein Blockbohlenhaus mit ca. 55qm Wohnfläche und einer Grundstücks-
fläche von ca. 1300qm. Die Dame hat ein unentgeltliches Wohnrecht auf
Lebzeiten. So wurde es in dem Schenkungsvertag notariell beglaubigt. Ich bin
als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Sollte ich nun 2015 Hartz 4 beantragen müssen, wie verhällt es sich dann mit
diesem Eigentum? Sorge habe ich in erster Linie, das die Dame durch meinen
Antrag Probleme mit ihrem Wohnrecht bekommt.
Wie verhällt es sich mit diesem Eigentum, muss ich das Haus verkaufen oder
bekomme ich sonstige negative Probleme?
Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße Andi