Eilig: Erfolgreiche Jobsuche und nun 1,5 Monate Mittelos?

  • Hallo,


    Ich habe nun ein riesen Problem.


    Ich habe endlich einen Job gefunden und Freude strahlend zum JC um alles wie Umzug usw. zu klären.


    Doch dann der Schlag in`s Gesicht.


    Da der Job in Hessen ist und ich in Schleswig Holzstein bin. Wird mir am 1.1.2015 die Grundsicherung gestrichen in Schleswig Holzstein.
    Der Job beginnt am 05.01.2015.
    Meine Frau zieht dann am 21.1.2015 nach da sie am 01.02.2015 auch eine Job dort hat mein erstes Gehalt erhalte ich am 10.2.2015.


    Die JC Dame meinte, ich solle Bank nach dispo fragen oder den Arbeitgeber um Vorschuss am ersten Arbeitstag bitten.
    Klar die Bank macht das weil ich so nett bin?!?! Und der Arbeitgeber freud sich, noch nix getan aber schon Vorschuss haben wollen....


    Das neue JC meinte am Telefon, es würde eventuell nix mehr werden, meine Grundsicherung zu berechnen, da im Dezember zu viele Feiertage seien.
    Ebenso wollen die, das ich bei dem neuen JC vorstellig werde, dabei habe ich schon gesagt, das ich nicht mobil bin, kein Lappen, kein Auto.


    Was soll ich nun am besten machen? Bekomme ich kein Geld muss ich dem Arbeitgeber sagen das ich nicht das nötige Kleingeld habe runter zu kommen um die Arbeit auf zu nehmen.


    Ende vom Lied, der endlich gefundene Job wäre zu nichte, Wohnung gekündigt und ich wäre dann auch noch Obdachlos?



    Da fängt ja das neue Jahr echt toll an.

  • Hallo,


    bei Zuständigkeitswechsel der JC, hat das alte JC solange leistung zu erbringen, bis das neue JC die Leistung aufnimmt.


    Du kannst für den Monat, in dem der erste Lohn ausgezahlt wird, ein Überbrückungsdarlehen beantragen. den Antrag kannst du bei deinem jetzigen JC stellen, auch wenn das "neue" JC dann zuständig ist.


    Die telefonischen Auskünfte waren nicht ganz richtig.


    wevell

  • Hallo,


    du solltest den Antrag persönlich stellen, nehme bitte Arbeitsvertrag und aktuelle Kontoauszüge mit.


    Rede mit deinem Arbeitsvermittler, u.U. hast du Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Einstiegsgeld.


    Lass dich vom JC nicht abweisen, es muss den Antrag annehmen.


    wevell

  • Die Unterlagen liegen ja schon vor, also würde es doch reichen einfach via Postweg, da ich eh den Auftrag vom Umzugsunternehmen vorlegen soll.


    Muss das nicht dann bei der Leistungsabteilung beantragt werden das Einstiegsgeld oder ein Überbrückungsdarlehen?
    Was von beiden wird in der regel überhaupt eher bewilligt?




    Habe heute ewig gebraucht den aus Hessen aus der Leistungsabteilung zu bekommen,
    Ergebnis: Alles was an anträgen kam ausfüllen. Mir wurde zu dem auch ein Antrag mit geschickt, wo ich Wohnungsangebote vorweisen soll. Als ich versuchte klar zu machen, das ich nach dem einen Monat rausfliege und der Mietvertrag bereits unterschieben ist und beim jetzigem JC vorlag, ist man auf meine Aussagen nicht eingegangen. Da diese nicht von interesse seien.


    Auch als ich sagte, das ich keine Miete benötige wurde das überhört.


    Ebenso will der Berater, das ich vorstellig werde bei abgabe. Als ich auch hier wieder sagt, das ich nicht mobil bin, sagte er dann solle ich den Antrag abgeben wenn ich meine Arbeit aufnehme. Ich solle bedenken das in der Tat viele Feiertage sind in diesem Monat.


    Mein aktuelles JC meinte ich müsse nur den Hauptantrag aus füllen den rest wie Vermögen, einkommen, Miete usw. würde man im PC sehen.


    Wenn ich bedenke, das ich in jedem Schreiben das tolle Wort Mitwirkungspflicht lese und umgekehrt nun so ein Spiel getrieben wird.

  • Hallo,


    dann schicke dem JC die Unterlagen zu. Sollten Rückfragen sein, kann man das auch auf postalischem Weg regeln.


    wevell