Hartz 4 - Einkommen Partner

  • Guten Tag,


    mein Mann wird ab dem 1.1.2015 Hartz 4 beantragen müssen.
    Ich bin derzeit Teilzeit berufstätig mit einem Durchschnittseinkommen (ändert sich durch Provision)
    von 2100€ brutto. grundgehalt beträgt 1300€ brutto.
    Wie wird dies angerechnet? Ich weiß immer nur von Monat zu Monat wieviel Provi auf mein Gehalt kommt.
    Wie kann ich das konkret angeben?


    Zudem zahle ich mtl. ca 200€ Schulden ab, bei denen Titel vorliegen.
    Wird dies berücksichtigt?


    Ich bitte um eure Hilfe/Rat


    LG

  • Und Schulden, soweit es sich nicht um laufenden Kindesunterhalt handelt (dann wären es aber keine Schulden) interessieren nicht. Je nach Höhe der Miete kann es also durchaus sein, dass gar kein oder nur wenig ALG 2 rauskommt für den Mann.


    353 Euro
    353 Euro
    ---------------
    1066 Euro Bedarf


    ca. 1400 Euro Nettolohn
    - 300 Euro Freibetrag
    -------------------
    1100 Euro Lohn


    Wenn also eure Miete z. B. 500 Euro wäre, bekämt ihr noch 466 Euro ALG 2.


    Allerdings wohl eher nur kurz, denn man wird von dir verlangen in die Lohnsteuerklasse 3 zu wechseln. Dann wäre dein Netto ca. 1630 Euro, anrechenbar sind dann 1330 Euro, bei einer Miete von 500 Euro wären es dann 236 Euro.

  • Danke Leute für eure schnellen Antworten.


    So wie ich es sehe, muss ich mich dann mit meinen Gläubigern ausseinandersetzen und mitteilen, dass ich nicht zahlungsfähig bin, da mein Mann in Hartz 4 geht.
    Kann man den sonstigen Verbindlichkeiten, wie Fitness-Studio, Abo´s, etc fristlos kündigen, da die Situation mit Hartz 4 bei meinem Mann es mir nicht ermöglicht das weiter zahlen zu können?

  • Zitat

    Kann man den sonstigen Verbindlichkeiten, wie Fitness-Studio, Abo´s, etc fristlos kündigen,


    wohl kaum, es sei denn, die Dienstleister hätten in ihren AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen) entsprechende Klauseln eingearbeitet. Das wiederum glaube ich nicht. Da könnt ihr nur auf Kulanz der Leute hoffen.


    Zitat

    da mein Mann in Hartz 4 geht.


    naja, auch du bist dann im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft eine Hartz4-Empfängerin, auch wenn es schwer fällt, sowas zu akzeptieren. Du bist zur Mitwirkung in allen diesbezüglichen Angelegenheiten verpflichtet.


  • Ich habe übrigens falsch gerechnet.


    353 Euro
    353 Euro
    -----------------
    706 Euro


    Wenn man von 500 Euro Miete ausgeht, steigt der Bedarf auf 1206 Euro. 1100 Euro Lohn werden berücksichtigt, bleiben 106 Euro ALG 2.


    Ändert man die LStKl. auf III, dann kommt gar nichts mehr raus, weil ihr dann mit 124 Euro über dem Bedarf liegt.


    Danke an wevell.