Guten Tag
Wenn ich immer wieder (kleinere) Fragen zu Hartz4 habe und eine schriftliche Antwort von einem Anwalt haben möchte, bekomme ich dann immer Rechtsberatungshilfe? Ich renn doch nicht jede woche zum amtsgericht.
danke
Guten Tag
Wenn ich immer wieder (kleinere) Fragen zu Hartz4 habe und eine schriftliche Antwort von einem Anwalt haben möchte, bekomme ich dann immer Rechtsberatungshilfe? Ich renn doch nicht jede woche zum amtsgericht.
danke
Lies dir mal die Rechtsgrundlage zur Ausstellung eines Beratungshilfescheines durch: http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/__1.html
Insbesondere bei Absatz 1 die Nummern 2 und 3. Man wird dir nicht wegen jeder Popelnachfrage einen neuen Beratungshilfeschein ausstellen. Erstmal musst du versuchen, dass das JC selbst deine Fragen beantwortet.
hallo
ich habe die rechtsgrundlage gelesen, verstehe es aber nicht gut - ich bin nicht deutscher.
das jobcenter beantwortet die fragen auch falsch, deshalb will ich was schriftliches vom anwalt. um bei bedarf nachweisen zu können das der anwalt die auskunft gegeben hat - er soll dann dafür haften.
danke
Dann viel Spaß bei deinem Vorhaben. Sowohl Gericht als auch Anwälte werden dir was husten.
theis
Lass dir hier nix erzählen.
Die Administratoren in solchen Foren versuchen immer den hilfesuchenden vom gang zum Rechtsanwalt abzubringen,
hat man bei mir auch versucht habe mich aber vor einem halben Jahr nicht davon abringen lassen diesen aufzusuchen.
Das hat mir Zeit, Nerven und Entäuschungen erspart, den Beratungshilfeschein hat der Anwalt beantragt, ich hatte Null kosten
zu tragen und meine Forderungen wurden nach einem FAX des Anwaltes vom JC unverzüglich umgesetzt und das obwohl ich
dem JC die Rechtslage erklärt habe, nur leider haben diese wissentlich sich nicht an das Recht gehalten. Bei denen zählt nur
der Druck der auch zu ihren lasten gehen kann. Ich empfehle so oft von der Rechtsberatung gebrauch zu machen wie möglich,
man lernt dazu und erleichtert sich das leben, die Wartezeiten sind im gegensatz zum JC minimal und man kann sich fast immer
sicher sein das Konflikte mit dem JC im Namen des Rechtes gelöst werden. Dafür ist das Rechtssystem so angelegt, sollte das nicht mehr funktionieren
wird es in diesem Land ganz böse enden.
Nicht jeder Ratgeber gibt die richtigen Ratschläge. Bevor man allerdings über einen Anwalt geht, sollte man versuchen, über Anfragen in Foren hier grundsätzliche Dinge zu klären.
In vielen Fällen ist über den Hinweis auf vorhandene § eine Sache zu klären.
Es ist leider oft so, das wie "ItoOgami" schon sagt, das JC-Mitarbeiter falsche Antworten geben, ja sogar manchmal vorsetzlich falsche Antworten geben.
Meines Erachtens wäre folgende Reihenfolge richtig:
allgemeine Nachfragen (nicht nur Jobcenter)
Widerspruch gegen einen Bescheid
Wenn Antwort nicht korrekt, z.B. falsche § oder ohne Angabe von Gründen Ablehnung
dann Rechtsberatung suchen
Bei einer Frage sofort zum Anwalt würde ich nicht vorgehen.
Gruß´
Ernie
Hallo,
die Ablehnung eines Widerspruches wird grundsätzlich vom JC begründet.
Siehe bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__35.html
wevell
Also ich bin immer dafür sich erstmals zu informieren und zum Anwalt kann man immer gehen