Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage.
Kann das Jobcenter Geld von einem 'zurück' verlangen, dass man faktisch gar nicht vom Jobcenter erhalten hat?
Zum Verständnis: Tochter und ich sind erst seit kurzem wieder eine Bedarfsgemeinschaft (Trennung vom Partner). Ich erhalte BAföG. Während ich mit meinem ehemaligen Lebensabschnittsgefährten zusammen gelebt habe, hatten wir mit dem Jobcenter gar nichts zu tun. Ich habe unseren Mietanteil + NK aus meinem BAfög finanziert.
Jetzt will das Jobcenter jedoch die Rückzahlung der Nebenkosten aus diesem Wohnverhältnis mit dem aktuellen Bezug verrechnen - dabei ist das ja faktisch eigentlich ein Teil meines BAfög's aus dieser Zeit.
Ist das im Rahmen des rechtlich möglichen? Ich fühle mich dezent betrogen, immerhin muss ich ja mein BAfög irgendwann zu 50% zurück zahlen. Wenn mir das Jobcenter das jetzt weg nimmt, dann zahl ich spätestens dann drauf.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte...
Liebe Grüße!
EinPsyeudonym
P.S.: Von der Methode von Ex von wegen 'Sag denen einfach nix.' halte ich nichts, außerdem habe ich mich schon mit denen via Telefon unterhalten.