Hallo ihr Lieben,
Ich bin ganz neu hier, also stelle ich mich und meine "Geschichte" erstmal schnell vor :
24Jahre alt, deutsche Staatsbürgerschaft, keine Ausbildung, Mittlerer Schulabschluss, eigene Wohnung, Single, keine Kinder, bald mittellos (Geld reicht bis zum 1.12.2014)
Bin mit 20 (2010) von Frankreich nach D (Berlin) gezogen, um hier meine Schulabschlüsse auf dem 2. Bildungsweg nachzuholen.
Meine Eltern leben in Frankreich.
Den MSA habe ich hingekriegt, das Abi habe ich Oktober2013 abgebrochen, wegen einer Suchterkrankung.
Bis vor kurzem nichts unternommen, jetzt geht es wieder bergauf.
Bis heute habe ich Miete, Gas, Strom, KV, Essen von dem Geld bezahlt, was mein Vater mir aus freien Stücken gezahlt hat. Seinen guten Willen habe ich aber eindeutig überstrapaziert, und er stellt die Zahlung zum 1. Dezember 2014 ein. Was erstens verständllich ist, zweitens ist er nicht mehr unterhaltspflichtig, da ich meine Ausbildung (Abi) abgebrochen habe. Ich will nun endlich für meinen eigenen Unterhalt sorgen, und evtl. 2015 in Lehre gehen.
Ich hab erfahren, dass, wenn man kein Geld für Miete, essen, usw hat, einen Anspruch auf ALG II hat. Dier Hauptantrag+Anlagen liegen schon ausgefüllt auf meinem Tisch, und ich will diese am 1. Dezember beim Arbeitsamt abgeben, damit ich meine Miete (eigene 1-Z-Whg) vorübergehend bezahlen kann, bis ich Einnahmen aus einem Job habe. Das wird erst ab Februar hinhauen, da ich im Dezember freiwillige Soziale Arbeit (Geldstrafe abarbeiten) machen werde, und der Lohn aus einem im Januar eingegangenen Arbeitsverhältnis erst ende Januar eingehen würde.
Deshalb ALG 2 zur Überbrückung/Unterstüzung.
Soweit zu mir.
Jetzt habe ich beim Informationensammeln wegen der Anträge diese Bestimmung gefunden :
ZitatAlles anzeigenBei Auszug aus dem elterlichen Haushalt sind zusätzliche Besonderheiten zu beachten, wenn man Hartz 4 bezieht: Eine Kostenübernahme für Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft wird für Unverheiratete vor Vollendung des 25. Lebensjahres ausschließlich nur für den Fall übernommen, dass vor dem Umzug eine entsprechende Kostenzusage seitens der ARGE eingeholt worden ist.
Kostenzusage für KdU bei Umzug
Diese Zusage wird grundsätzlich nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erteilt, z.B. wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe gegen das Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen oder der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geboten erscheint etc.
Eine vorherige Kostenzusage ist nur für den Fall entbehrlich, dass Ihnen die Einholung aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar war.
Ohne Kostenzusage drohen Ihnen erhebliche Hartz IV Leistungskürzungen.
Ich habe meine eigene Wohnung, bin U25. Heisst das jetzt dass das Arbeitsamt den Antrag auf KDU ablehnt weil ich ohne Bescheid zu sagen ausgezogen bin ?
Ich will ja nicht mehr zurück nach FR ziehen, da hätte ich ja null Perspektive. Ich bin schließlich nach D gezogen um hier zu leben und zu arbeiten, wusste aber nichts von so einer Regelung.
Ich bin etwas verzweifelt, was könnte ich tun um meine Unterkunft zu behalten ?
Vielen Dank fürs Lesen
Liebe Grüße, Richard