Hallo zusammen,
es geht um die Frage, wer den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenversicherung hat....das Jobcenter, oder der Versicherungsnehmer!?
Beitragszahler ist in diesem Fall das Jobcenter, der Versicherungsnehmer jedoch der "Kunde", des Jobcenters!
Der Versicherungsnehmer hat einen Tarif mit Selbstbeteiligung und hat somit weder dem Jobcenter, noch der PKV Kosten verursacht.
Nun möchte der Versicherungsnehmer am Jahresende seine Rechnungen mit dem Geld der Beitragsrückerstattung begleichen, aber das Jobcenter sieht die Rückerstattung als "Einkommen" an und vertritt den Standpunkt, dass das Jobcenter die Rückerstattung zu beziehen hat.
Es geht bei der Rückerstattung um eine "zweckbestimmte Einnahme" und die ist laut Gesetz NICHT als Einkommen auf das ALG2 anzurechnen...im Gegensatz zu einem "Bonus" beispielsweise, der aus Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft resultiert, was in diesem Fall aus Einkommen zu sehen wäre!
Die Frage die sich nun stellt ist, WER hat den Anspruch in diesem Fall?
Der Versicherungsnehmer, oder das Jobcenter?
Ich würde mich sehr über fachlich bezogene Antworten freuen und nicht auf Kommentare, welche auf "Eigeninteresse" der Antwortgeber basieren.
Es ist wirklich wichtig und bedanke mich bei euch für eure Hilfe
MfG
Fadda