Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zur Berechnung...
Seit kurzem wohne ich (48, Hartz4) mit meiner 6jährigen Tochter und meinem Freund (47, EU-Rentner) als BG zusammen.
Von meinem Mann (Kindsvater) lebe ich getrennt - Scheidung in greifbarer Nähe Die Kleine ist meine 3. Tochter, die anderen Beiden leben beim Vater.
Grundmiete: 354,--€, NK: 97,50€, Hzk: 120,--€
Die Arge berechnet nun so: Regelbedarf ich 353,--
Regelbedarf Partner 353,--
Regelbedarf Tochter 261,--
KdU 571,50 gesamt: 1.538,50
Einkommen: Tochter Unterhaltsvorsch. 190,--
Kindergeld 180,--
Rente Partner 500,76
(530,76 - 30,-- Versicherungspauschale) gesamt: 870,76
Soweit is klar....
So, Einkommemnsverteilung: Bedarf 543,50 451,50 543,50
- bereinigtes Einkommen Kind 370,--
Ungedeckter Bedarf 543,50 81,50 543,50
ok...
Und nu geht's bei mir irgendwie - hm.... naja....
Bei meinem Freund steht dann, da er ja EU - Rente bezieht: Leistungsausschluss...
Also, Ermittlung des Anspruchs für mich 543,50
für meine Tochter 81,50 gesamt: 625,--
Davon gehen nun noch die 571,50 für die Miete ab - bekomme ich ausbezahlt: 53,50€
Und nu kommts!!!
Von Bekannten habe ich gehört, dass die Arge die Miete bezahlt! Heißt, die erhalten ihre Grundsicherung/ Regelbedarf und gut ist...
Wenn da steht seine Rente ist von der Leistung ausgeschlossen, warum wird sie dann voll angerechnet????
Kann mir das bitte jemand erklären?
Ich habe die Summen auch schon in diverse Onlinerechner eingegeben und immer kam wesentlich mehr zur Auszahlung raus
Schon mal DANKE