Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zur Berechnung...
Seit kurzem wohne ich (48, Hartz4) mit meiner 6jährigen Tochter und meinem Freund (47, EU-Rentner) als BG zusammen.
Von meinem Mann (Kindsvater) lebe ich getrennt - Scheidung in greifbarer Nähe Die Kleine ist meine 3. Tochter, die anderen Beiden leben beim Vater.
Grundmiete: 354,--€, NK: 97,50€, Hzk: 120,--€
Die Arge berechnet nun so: Regelbedarf ich 353,--
Regelbedarf Partner 353,--
Regelbedarf Tochter 261,--
KdU 571,50 gesamt: 1.538,50
Einkommen: Tochter Unterhaltsvorsch. 190,--
Kindergeld 180,--
Rente Partner 500,76
(530,76 - 30,-- Versicherungspauschale) gesamt: 870,76
Soweit is klar....
So, Einkommemnsverteilung: Bedarf 543,50 451,50 543,50
- bereinigtes Einkommen Kind 370,--
Ungedeckter Bedarf 543,50 81,50 543,50
ok...
Und nu geht's bei mir irgendwie - hm.... naja....
Bei meinem Freund steht dann, da er ja EU - Rente bezieht: Leistungsausschluss...
Also, Ermittlung des Anspruchs für mich 543,50
für meine Tochter 81,50 gesamt: 625,--
Davon gehen nun noch die 571,50 für die Miete ab - bekomme ich ausbezahlt: 53,50€
Und nu kommts!!!
Von Bekannten habe ich gehört, dass die Arge die Miete bezahlt! Heißt, die erhalten ihre Grundsicherung/ Regelbedarf und gut ist...
Wenn da steht seine Rente ist von der Leistung ausgeschlossen, warum wird sie dann voll angerechnet????